Kein Amtsmissbrauch: Waldhäusl am Tag der Angelobung freigesprochen
Das teilte die Sprecherin des Landesgerichts St. Pölten, Birgit Eisenmagen, auf APA-Anfrage mit. "Die Freisprüche sind damit rechtskräftig", sagte Eisenmagen.
Die WKStA hatte dem Freiheitlichen und der ehemaligen Landesbediensteten Amtsmissbrauch in Zusammenhang mit der Verlegung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in die mit Stacheldraht begrenzte Asylunterkunft Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) im November 2018 vorgeworfen, weil das Quartier nach ihrem Dafürhalten ungeeignet war. Die Jugendlichen seien "einer ihre Persönlichkeit destabilisierenden Maßnahme unterworfen worden". Ein St. Pöltner Schöffensenat kam jedoch im September 2022 zum Schluss, die Unterkunft sei "nicht per se ungeeignet" gewesen.
Nichtigkeitsbeschwerde zurückgezogen
Die WKStA hatte angekündigt, gegen die Freisprüche mit Nichtigkeitsbeschwerden beim Obersten Gerichtshof vorgehen zu wollen. Diese wurden am Ende aber nicht ausgeführt, wie Manfred Ainedter und Philipp Wolm, die Verteidiger von Waldhäusl und der früheren Landesbediensteten, am Donnerstag erfuhren. Das schriftliche Urteil sei geprüft und ein Vorhabensbericht erstellt worden, hieß es auf APA-Anfrage seitens der WKStA. Nach einer Genehmigung durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium sei die Nichtigkeitsbeschwerde zurückgezogen worden.
Waldhäusl selbst, der am Donnerstag zum Zweiten Landtagspräsidenten gewählt wurde, zeigte sich im APA-Gespräch am Rande der konstituierenden Landtagssitzung erleichtert. "Wenn ich zurückdenke, ist von allen Anschuldigungen nichts übrig geblieben. Es ist alles vorbei, ich habe eine weiße Weste. Und das ist angenehm und überhaupt an einem Tag wie heute etwas Schönes". Die Zeit rund um die Verhandlungstage im Vorjahr sei schlimm und schwierig gewesen, "besonders für die Menschen in meinem Umfeld und in meiner Umgebung".
Zusammenfassung
- Die WKStA kündigte an, gegen die Freisprüche mit Nichtigkeitsbeschwerden beim Obersten Gerichtshof vorgehen zu wollen.