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Justiz fordert mehr Personal wegen Impfpflicht

Die von der Regierung geplante Impfpflicht gegen das Coronavirus ab Februar stößt nicht nur auf technische Hürden bei der zeitgerechten Umsetzung. Auch die Justiz bezweifelt, ob man aufgrund der zu erwartenden Beschwerden mit den vorhandenen Ressourcen auskommen wird.

So sieht der Dachverband der Verwaltungsrichter zumindest eine Verdoppelung des Personals notwendig. Gleich sieht das die Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der Beamtengewerkschaft GÖD.

Die Verwaltungsrichter und -richterinnen erwarten in ihrer Begutachtungsstellungnahme, dass nicht geimpfte Personen "ihre bisher eingenommenen Standpunkte wohl konsequent zu verteidigen versuchen werden, indem sie vom Rechtsschutz Gebrauch machen, und zwar in höherem Ausmaß als vom Entwurf erwartet". Vor dem Hintergrund der derzeitigen Diskussion über eine Impfpflicht sei daher nicht nur eine Rechtsmittelquote von unter zehn Prozent "optimistisch gering geschätzt, sondern auch der Zeitaufwand pro Fall unrealistisch niedrig veranschlagt".

"Selbst wenn man das Zahlengerüst des Entwurfes heranzieht, würde dies allein im Jahr 2022 zumindest eine Verdoppelung der Zahl der RichterInnen an den Landesverwaltungsgerichten erfordern", heißt es in der Stellungnahme - wofür "keinerlei Vorsorge" getroffen worden sei, bemängelt die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Verfahrensverzögerungen durch Überlastung der Verwaltungsgerichte stünden auch im Konflikt mit einem wesentlichen Ziel des Entwurfes, nämlich einer effektiven bzw. effizienten Vollziehung der Impfpflicht, heißt es in der Stellungnahme.

Auch Beamtengewerkschaft fordert Aufstockung

Ganz gleich argumentiert die Beamtengewerkschaft, die durch die Impfpflicht eine deutliche Steigerung der Beschwerden in Bezug auf das Impfschadensgesetz erwartet. Sollte sich der schon jetzt starke Anstieg der gemeldeten Fälle weiter fortsetzen, wäre zeitnah der beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zusätzlich erforderliche Personalbedarf zu evaluieren und die Anzahl der Planstellen dementsprechend aufzustocken, schreibt die GÖD in ihrer Stellungnahme.

Hürden auf anderer Ebene hatte bereits vor dem Wochenende die Stellungnahme der für die technische Umsetzung mitverantwortliche ELGA GmbH befürchten lassen. So sei die technische Einführung der Impfpflicht erst frühestens ab Anfang April möglich, hieß es in der Stellungnahme. Das Gesundheitsministerium beharrte dennoch auf seinem Plan, die Impfpflicht mit Februar einzuführen.

Technisch gefordert ist auch weiterhin das Parlament während der Begutachtungsphase des Gesetzes, die am heutigen Montag endet. So fluten Gegner der Maßnahme die Website des Parlaments mit etlichen gleichlautenden Stellungnahmen. Montagmittag waren es fast 72.000.

ribbon Zusammenfassung
  • Die von der Regierung geplante Impfpflicht gegen das Coronavirus ab Februar stößt nicht nur auf technische Hürden bei der zeitgerechten Umsetzung.
  • Auch die Justiz bezweifelt, ob man aufgrund der zu erwartenden Beschwerden mit den vorhandenen Ressourcen auskommen wird.
  • So sieht der Dachverband der Verwaltungsrichter zumindest eine Verdoppelung des Personals notwendig.
  • Verfahrensverzögerungen durch Überlastung der Verwaltungsgerichte stünden auch im Konflikt mit einem wesentlichen Ziel des Entwurfes, nämlich einer effektiven bzw. effizienten Vollziehung der Impfpflicht, heißt es in der Stellungnahme.
  • Ganz gleich argumentiert die Beamtengewerkschaft, die durch die Impfpflicht eine deutliche Steigerung der Beschwerden in Bezug auf das Impfschadensgesetz erwartet.