Ibiza-Video: Strafantrag gegen Ibiza-Anwalt Ramin M. eingebracht
Im Rahmen der Ermittlungen rund um die Ibiza-Hintermänner hat die Staatsanwaltschaft Wien nun einen Strafantrag wegen Missbrauch von Tonaufnahmen- oder Abhörgeräten sowie Verstoß gegen das Datenschutzgesetz gegen den "Ibiza-Anwalt" und mutmaßlichen Financier Ramin M. eingebracht. Zuerst berichtetet der "Standard" darüber. Beim Datenschutz-Delikt geht es laut dem Bericht um "Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht". M. - für den die Unschuldsvermutung gilt - blüht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen. Ermittlungen wegen Täuschung und Urkundenfälschung wurden indes von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Bereits kurz nachdem die Öffentlichkeit vom Ibiza-Video erfahren hatte und Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus auf der Couch auf Ibiza sah, gestand der Wiener Anwalt über seinen Rechtsanwalt die Beteiligung daran. "Es handelte sich um ein zivilgesellschaftlich motiviertes Projekt, bei dem investigativjournalistische Wege beschritten wurden", wurde damals erklärt.
Herr Strache fährt nach Ibiza – Zurück zum Ende
Verfahren gegen Drahtzieher Hessenthaler eingestellt
Für "Ibiza-Detektiv" Julian Hessenthaler dürfte das Ibiza-Video hingegen keine strafrechtlichen Folgen haben. Das Verfahren gegen ihn wurde von der Staatsanwaltschaft Wien eingestellt. Hessenthaler produzierte das Video, das den ehemaligen FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache und FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus in einer Villa auf Ibiza im Gespräch mit einer vermeintlichen Oligarchen-Nichte zeigt und letztlich zum Aus für die türkis-blaue Regierung führte. Die Frau konnte bisher trotz internationaler Fahndung nicht ausgeforscht werden. Hessenthaler wurde wiederum wegen eines Drogen-Delikts zuletzt erstinstanzlich verurteilt. Die Berufung läuft.
Ermittlungen gegen "Oligarchin" unterbrochen
Gegen den Lockvogel, die vermeintliche Oligarchen-Nichte, gibt es vorerst eine Teileinstellung, nämlich zum Vorwurf der Täuschung. Der Rest des Verfahrens gegen die Osteuropäerin ist abgebrochen, da man ihrer bisher nicht habhaft werden konnte. Dieser Teil könnte wieder aufgenommen werden, sollte die Frau wieder auftauchen.
Zusammenfassung
- Im Rahmen der Ermittlungen rund um die Ibiza-Hintermänner hat die Staatsanwaltschaft Wien nun einen Strafantrag wegen Missbrauch von Tonaufnahmen- oder Abhörgeräten sowie Verstoß gegen das Datenschutzgesetz gegen "Ibiza-Anwalt" Ramin M. eingebracht.
- Beim Datenschutz-Delikt geht es laut dem Bericht um "Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht".
- M. - für den die Unschuldsvermutung gilt - blüht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen. Ermittlungen wegen Täuschung und Urkundenfälschung wurde indes von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
- Bereits kurz nachdem die Öffentlichkeit vom Ibiza-Video erfahren hatte und Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus auf der Couch auf Ibiza sah, gestand der Wiener Anwalt über seinen Rechtsanwalt die Beteiligung daran.