APA/HARALD SCHNEIDER

Handel, Schule und Frisöre öffnen am Montag

Am Montag öffnen einzelne Sparten nach dem Corona-Lockdown. Im Handel wird eine Rabattschlacht befürchtet.

Die ersten Öffnungsschritte aus dem Corona-Lockdown treten am Montag in Kraft. Der Handel, Zoos, Museen und Frisöre öffnen wieder. Um Platz für neue Saisonware zu machen, wird im Mode-, Schuh- und Sportartikelhandel eine Rabattschlacht erwartet. WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik und Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will sagten  diese Woche, dass sie mit teilweise "massiven Rabatten" rechnen.

Die Lockerungen im Überblick

  • Schule: Volksschüler werden wieder gesammelt unterrichtet, Unter- und Oberstufe im Schichtbetrieb. Voraussetzung für einen Schulbesuch ist, dass sich die Kinder testen lassen. Wer das verweigert, muss im Home Schooling bleiben. 
  • Handel: Der Handel öffnet unter neuen Sicherheitsauflagen. Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht, jeder Kunde muss 20 Quadratmeter an Geschäftsfläche zur Verfügung haben, um Abstand halten zu können. 
  • Dienstleister: Körpernahe Dienstleister, wie Friseure oder Masseure, öffnen unter neuen Auflagen. Der Besuch ist nur unter Vorlage eines negativen Testergebnisse erlaubt. 
  • Museen und Zoos: Museen, Galerien und Tiergärten öffnen ihre Pforten wieder - mit Maskenpflicht und einer maximalen Personenzahl.
  • Ausgangsbeschränkungen: Die tägliche Ausgangssperre wird gelockert. Von 6 Uhr früh bis 20 Uhr dürfen sich zwei Haushalte - maximal vier Erwachsene - treffen. Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr bleiben Ausgangsbeschränkungen bestehen.
ribbon Zusammenfassung
  • Am Montag öffnen einzelne Sparten nach dem Corona-Lockdown. Die Lockerungen im Überblick:
  • Schule: Volksschüler werden wieder gesammelt unterrichtet, Unter- und Oberstufe im Schichtbetrieb. Voraussetzung für einen Schulbesuch ist, dass sich die Kinder testen lassen. Wer das verweigert, muss im Home Schooling bleiben. 
  • Handel: Der Handel öffnet unter neuen Sicherheitsauflagen. Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht, jeder Kunde muss 20 Quadratmeter an Geschäftsfläche zur Verfügung haben, um Abstand halten zu können. 
  • Dienstleister: Körpernahe Dienstleister, wie Friseure oder Masseure, öffnen unter neuen Auflagen. Der Besuch ist nur unter Vorlage eines negativen Testergebnisse erlaubt. 
  • Museen und Zoos: Museen, Galerien und Tiergärten öffnen ihre Pforten wieder - mit Maskenpflicht und einer maximalen Personenzahl.
  • Ausgangsbeschränkungen: Die tägliche Ausgangssperre wird gelockert. Von 6 Uhr früh bis 20 Uhr dürfen sich zwei Haushalte - maximal vier Erwachsene - treffen. Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr bleiben Ausgangsbeschränkungen bestehen.