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Grabenwarter: VfGH sah Grundrechte massiv beeinträchtigt

Vor zwei Tagen hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mehrere Bestimmungen zur Coronavirus-Bekämpfung für gesetzeswidrig erklärt. "Es waren so ziemlich alle Grundrechte massiv beeinträchtigt, wie es das seit 1945 in diesem Land nicht gegeben hat", sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Christoph Grabenwarter dazu im Rahmen der Veranstaltung "Verfassung der Kultur - Kultur der Verfassung".

Vor zwei Tagen hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mehrere Bestimmungen zur Coronavirus-Bekämpfung für gesetzeswidrig erklärt. "Es waren so ziemlich alle Grundrechte massiv beeinträchtigt, wie es das seit 1945 in diesem Land nicht gegeben hat", sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Christoph Grabenwarter dazu im Rahmen der Veranstaltung "Verfassung der Kultur - Kultur der Verfassung".

Bei einer Podiumsdiskussion am Freitag anlässlich der 100-Jahr-Jubiläen der Salzburger Festspiele und der Verfassung konstatierte er "weniger eine Krise der Politik als eine Krise der Verwaltung". Für sinnvoll würde er außerdem eine Novelle des Epidemiegesetzes halten. "Unser Epidemiegesetz ist älter als die Bundesverfassung und die Salzburger Festspiele." Es würde nicht schaden, sich "Gedanken zu machen, ob man das nicht ins 21. Jahrhundert holen könnte".

Zuvor hatte Grabenwarter in seiner Festrede betont, dass unabhängig von den Grundrechten alle Gesetze der Verfassung entsprechen müssen und alle Akte der Regierung und der Verwaltung gesetzmäßig sein müssen. "Für die Parlamente folgt daraus die Pflicht, hinreichend vorbereitete und klare Gesetze zu beschließen. Es kann nur der Ausnahmefall sein, dass Gesetze an einem Tag das gesamte Verfahren durchlaufen, wie wir es im März erlebt haben", mahnte er. "Die Verwaltung muss ihre Akte auf die Gesetze stützen und ein bestimmtes Verfahren einhalten, dazu gehört es auch, die Entscheidungsgrundlagen zu ermitteln und zu dokumentieren. Nur so ist gewährleistet, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, was verboten und was erlaubt ist", sagte er.

Bei der Veranstaltung mit dem Titel "Verfassung der Kultur - Kultur der Verfassung" wurde zweier Jubiläen gedacht - sowohl die Salzburger Festspiele als auch die österreichische Verfassung feiern heuer ihren 100. Geburtstag. Im Sommer 1920 fanden in Salzburg zum ersten Mal die Festspiele statt, während Österreichs Parlamentarier über eine neue Bundesverfassung verhandelten. Am 1. Oktober 1920 beschloss die Konstituierende Nationalversammlung das Bundes-Verfassungsgesetz. Die Festveranstaltung fand in der Großen Aula der Universität Salzburg und wurde auf ORF III übertragen.

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  • Vor zwei Tagen hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mehrere Bestimmungen zur Coronavirus-Bekämpfung für gesetzeswidrig erklärt.