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Global 2000 bringt "Klimaklage" vor Gerichtshöfe

Die Umweltschutzorganisation Global 2000 und Umweltschützerinnen und Umweltschützer bringen gemeinsam eine "Klimaklage" vor dem Verfassungs- und dem Verwaltungsgerichtshof ein. Ziel ist die Erlassung einer Verordnung, die den Verkauf von Kohle, Heizöl und fossiler Treibstoffe gestaffelt bis 2040 verbietet.

Der Ausstieg aus Gas ist nicht Teil der Klimaklage. Das Verwaltungsgericht Wien hat den Antrag zuvor abgewiesen, die Klimaschützer ziehen deshalb nun vor höhere Instanzen. Global 2000 fordert einen "rechtlich stabilen Rahmen" für die Energiewende und will dabei "alle Möglichkeiten ausschöpfen, auch die juristischen", sagte Global 2000 Klima- und Energiesprecher Johannes Wahlmüller am Mittwoch auf einer Pressekonferenz. Um das Pariser Klimaabkommen einzuhalten und die Erderwärmung auf plus 1,5 Grad zu begrenzen, brauche es den Ausstieg aus fossiler Energie.

Bereits Antrag beim Wirtschaftsministerium eingebracht

Global 2000 hat bereits im vergangenen Jahr beim Wirtschaftsministerium einen Antrag eingebracht, der vorsieht, dass erneuerbare Energieträger fossile Brennstoffe gestaffelt bis 2040 ersetzen sollen. Konkret soll der Verkauf von Kohle in der Raumwärme ab 2025, von Heizöl ab 2030, von fossilen Treibstoffen im Straßenverkehr ab 2035 und im Luftverkehr ab 2040 verboten werden. Der Gas-Ausstieg ist nicht Teil der Klimaklage. Die Forderung "wäre ein klarer Stufenplan, der verbindlich ist, Planungs- und Investitionssicherheit bietet, gleichzeitig aber auch ausreichend Vorlaufzeit gibt", so Wahlmüller.

Der Antrag wurde vom Wirtschaftsministerium und vom Verwaltungsgericht Wien abgelehnt. Global 2000 will nun vor dem Verfassungsgerichtshof und vor dem Verwaltungsgerichtshof gegen diese Entscheidungen vorgehen.

Umweltschützer ziehen vor den VFGH

Reinhard Schanda als Rechtsvertretung

Vertreten werden Global 2000 und die Klimaschützerinnen und Klimaschützer dabei von Rechtsanwalt Reinhard Schanda. "Wir stellen im Wesentlichen die Frage, ob Betroffene einen Anspruch auf adäquate Maßnahmen des Staates gegen die Klimakrise haben", erklärte Schanda.

Anknüpfungspunkte gebe es einerseits in der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes zum Luftreinhalterecht und andererseits in der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, nach der das Grundrecht auf Leben nach der europäischen Menschenrechtskonvention eine Schutzpflicht des Staates für Maßnahmen zur Abwendung von Naturkatastrophen gewährt. "Also eine aktive Pflicht des Staates, Maßnahmen zu setzen zur Verhinderung solcher Naturkatastrophen", so Schanda.

Verfahrensdauer von Priorität abhängig

"Wir stellen beiden Gerichten die Frage, ob diese Rechtsprechung jeweils auf Maßnahmen gegen die Klimakrise übertragbar ist", so der Rechtsanwalt. Vor dem Verwaltungsgerichtshof werde es besonders um die Frage gehen, ob aus der EU-Lastenteilungsverordnung, die die Mitgliedsstaaten zu konkreten Emissionsreduktionen verpflichtet, auch ein Anspruch der Bürgerinnen und Bürger entsteht, dass die Staaten diese Reduktionsvorgaben auch einhalten. Das Grundrecht auf Leben setze ein subjektives Recht gegenüber dem Staat fest, im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof werde es deshalb vor allem darum gehen, wie weit dieses Recht reicht.

Verfahren vor dem Verfassungs- und dem Verwaltungsgerichtshof würden unterschiedlich lange dauern, durchschnittlich zwischen 12 und 24 Monate. Die Verfahrensdauer hänge auch davon ab, welche Priorität die Gerichte einem Thema geben, "deshalb ist es für mich schon vorstellbar, dass das Thema vielleicht rascher behandelt wird", sagte Schanda. Für den Fall, dass eines der Gerichte zu dem Ergebnis käme, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Erlassung einer solchen Verordnung besteht, die konkreten Fristen oder die Brennstoffe aber überzogen erscheinen, könnte das Gericht auch weniger zusprechen, erklärte der Rechtsanwalt. Im Bezug auf die Erfolgschancen der Klage ist Schanda "vorsichtig optimistisch" und rechnet sich zumindest einen Teilerfolg aus.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Umweltschutzorganisation Global 2000 und Umweltschützerinnen und Umweltschützer bringen gemeinsam eine "Klimaklage" vor dem Verfassungs- und dem Verwaltungsgerichtshof ein.
  • Ziel ist die Erlassung einer Verordnung, die den Verkauf von Kohle, Heizöl und fossiler Treibstoffe gestaffelt bis 2040 verbietet.
  • Der Ausstieg aus Gas ist nicht Teil der Klimaklage. Das Verwaltungsgericht Wien hat den Antrag zuvor abgewiesen, die Klimaschützer ziehen deshalb nun vor höhere Instanzen.
  • Global 2000 fordert einen "rechtlich stabilen Rahmen" für die Energiewende und will dabei "alle Möglichkeiten ausschöpfen, auch die juristischen", sagte Global 2000 Klima- und Energiesprecher Johannes Wahlmüller.