Blümel blitzt mit Klage ab: Pensionist darf ÖVP "vergesslich oder korrupt" nennen
Medienanwältin Maria Windhager, die den Pensionisten vertrat, ließ am Donnerstag via Twitter wissen, dass die Kritik an Blümel "zulässig" war, wie der "Standard" berichtet. Der Pensionist hatte Blümel kritisiert und die ÖVP in einem Posting als "vergesslich oder korrupt" bezeichnet.
https://twitter.com/MariaWindhager/status/1603344805504884736
Im März 2021 hatte er unter Bezug auf die Hausdurchsuchung bei Blümel unter anderem gepostet: "Die jetzige türkise Führung ist nur mehr korrupt und machtgeil. Und wenn mich auch der laptoplose Blümel klagt, diese Partei ist vergesslich oder korrupt." Blümel klagte ihn tatsächlich, und zwar strafrechtlich wegen übler Nachrede.
Nachdem in erster Instanz vom Straflandesgericht zugunsten von Blümel entschieden worden war, bekam am Donnerstag der Beklagte Recht. Anwältin Windhager wies in ihrem Twitter-Posting jedoch darauf hin, dass das Urteil "kein Freibrief für die Verwendung des Vorwurfs 'korrupt'" ist. Es komme auf den "konkreten Kontext und ein entsprechendes Tatsachensubstrat an".
Zusammenfassung
- Ex-Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) verklagte einen Pensionisten wegen übler Nachrede.
- Das Oberlandesgericht Wien entschied, dass es in Ordnung war, die ÖVP in einem Posting "vergesslich oder korrupt" zu nennen.