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Gericht entlässt erste Afghanen aus Schubhaft

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat in den vergangenen Tagen mehrere Fälle von Schubhaft bei Afghanen aufgehoben.

Weil keine keine rechtliche Grundlage mehr besteht, hat das BVwG laut einem Bericht des "Standard" mehrere Afghanen aus der Schubhaft entlassen. Abschiebungen seien faktisch nicht durchführbar, deshalb gebe es auch keine Grundlage für eine Haft, entschied das Gericht.

Wie viele Afghanen derzeit noch in Schubhaft sind, wollen die Sprecher des Innenministeriums gegenüber dem "Standard" nicht beantworten.

In drei Fällen hat das BVwG die Schubhaft demnach jedenfalls bereits für unzulässig erklärt, sie hätten am 3. August abgeschoben werden sollen, es bestand jedoch keine Landeerlaubnis. Dass für weitere Schubhäftlinge genauso entschieden werde, "ist anzunehmen", sagte ein Sprecher. 

Schallenberg will weiter abschieben

Während Bundespräsident Alexander Van der Bellen am Dienstag Abschiebungen nach Afghanistan aufgrund der aktuellen Entwicklungen als "fehl am Platz" bezeichnet hat, hält Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP) an den Abschiebungen fest. "Faktum ist, dass wir weiterhin Staatsbürger aus Afghanistan abschieben", sagte er und verwies auf Rückführungen nach der Dublin-Verordnung in sichere Drittstaaten.

Schallenberg zeigte sich am Dienstag verwundert, dass "in einer außenpolitischen und sicherheitspolitischen Krise erster Güte" in Österreich es nur ein Thema zu geben scheine. Man müsse in der Debatte differenzieren. Denn es werde ausgeblendet, dass viele afghanische Asylwerber gar nicht aus Afghanistan gekommen seien, sondern dazwischen vielleicht sogar Jahre in anderen Ländern gelebt hätten.

Gegen Abschiebungen nach Afghanistan sprach sich auch das UNO-Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen aus. Mehr dazu: 

ribbon Zusammenfassung
  • Weil keine keine rechtliche Grundlage mehr besteht, soll das BVwG laut einem Bericht des "Standard" mehrere Afghanen aus der Schubhaft entlassen haben.
  • Abschiebungen seien faktisch nicht durchführbar, deshalb gebe es  auch keine Grundlage für eine Haft, entschied das Gericht.
  • Wie viele Afghanen derzeit noch in Schubhaft sind, wollen die Sprecher des Innenministeriums gegenüber dem "Standard" nicht beantworten.
  • In drei Fällen hat das BVwG die Schubhaft demnach jedenfalls bereits für unzulässig erklärt. Dass für weitere Schubhäftlinge genauso entschieden werde, "ist anzunehmen", sagte ein Sprecher.