Freispruch für Ex-EU-ÖVP-Abgeordneten Seeber in Betrugsprozess
Seeber wurde schwerer Betrug vorgeworfen. Der 59-Jährige soll zwischen 2006 und 2010 Scheinrechnungen in Höhe von rund 400.000 Euro eines externen Beraters und dessen Tochter vorgelegt haben.
Richter: "Vieles offen"
Richter Andreas Mair erklärte in seiner Urteilsbegründung: "Es ist kein Freispruch ohne Zweifel", sondern einer, der "vieles offen lässt". Aber Angeklagte müssen sich nicht "freibeweisen", erinnerte der Vorsitzende des Schöffensenats. Es gebe viele Vorgänge, die "hinterfragenswürdig" seien. Für das Gericht sei es kein ausreichender Beweis gewesen, dass etwa die gestellten Rechnungen zum Teil gleichlautend waren. Außerdem habe es zwischen den Mitarbeiterinnen, die Seeber angezeigt hatten, eine "Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses" gegeben, stellte der Senat fest. Seeber habe gut dargelegt, warum er einen Berater gebraucht habe und sich nicht auf seine Assistentinnen und Assistenten verlassen konnte.
Der zweitangeklagte Berater, ein 65-jähriger Rumäne, wurde ebenfalls im Zweifel freigesprochen. Dieser habe sich in seiner Vernehmung noch an einzelne Berichte erinnern können, die er erstellt hatte. "Man hatte nicht den Eindruck, dass er mit etwas konfrontiert wird, von dem er noch nie was gehört hat", sagte der Richter.
"Schaler Beigeschmack"
Gegen Seeber sprachen die Mutmaßungen der Assistenten, dass da etwas nicht mit rechten Dingen zugehen würde. Mair fasste am Ende der Urteilsbegründung zusammen: "Ein etwas schaler Nachgeschmack, der aber nicht zu Lasten des Angeklagten gehen kann". Der Oberstaatsanwalt sowie der Privatbeteiligtenvertreter gaben keine Erklärung ab.
Im Laufe des Prozesses, der an drei Tagen ab Ende September stattgefunden hatte, wurden zahlreiche Zeugen vernommen. Neben Seebers Ehefrau kamen unter anderem einige Assistentinnen und ein Assistent zu Wort, die den suspendierten Leiter des Tirol-Büros in Brüssel zum Teil belasteten. Zwei von ihnen gaben vor Gericht an, Seeber bei der EU-Betrugsbehörde angezeigt zu haben, da sie den Betrugsverdacht hegten. Die meisten der Mitarbeiterinnen sagten aus, dass sie den Berater nie gesehen hätten und auch keine Berichte bzw. Gutachten zu Gesicht bekommen hätten.
Rückendeckung von Ehefrau
Seebers Ehefrau dagegen entlastete den ehemaligen Parlamentarier, der von 2004 bis 2014 im EU-Parlament saß. Sie habe in ihrem gemeinsamen Zuhause in Brüssel sehr wohl die Berichte des 65-Jährigen gesehen, da Seeber sich diese Expertise nach Hause und nicht ins Büro schicken habe lassen. Zudem berichtete sie von regelmäßigen Telefonaten der beiden. Außerdem sagte ein Freund des Rumänen bei der Verhandlung aus, dass er oft mitbekommen habe, dass dieser für einen EU-Abgeordneten arbeite.
Zusammenfassung
- Der Prozess gegen den Tiroler Ex-ÖVP-EU-Abg. Richard Seeber am Innsbrucker Landesgericht ist am Montag mit einem nicht rechtskräftigen Freispruch zu Ende gegangen.
- Seeber wurde schwerer Betrug vorgeworfen. Der 59-Jährige soll zwischen 2006 und 2010 Scheinrechnungen in Höhe von rund 400.000 Euro eines externen Beraters und dessen Tochter vorgelegt haben.
- Richter Andreas Mair erklärte in seiner Urteilsbegründung: "Es ist kein Freispruch ohne Zweifel", sondern einer, der "vieles offen lässt".
- Aber Angeklagte müssen sich nicht "freibeweisen", erinnerte der Vorsitzende des Schöffensenats. Es gebe viele Vorgänge, die "hinterfragenswürdig" seien.
- Für das Gericht sei es kein ausreichender Beweis gewesen, dass etwa die gestellten Rechnungen zum Teil gleichlautend waren.