APA/APA (AFP)/MARTIN BUREAU

Frankreich will Gesundheits-Ausnahmezustand verlängern

In der Corona-Krise will Frankreich den Ausnahmezustand im Gesundheitsbereich um zwei Monate bis zum 24. Juli verlängern. Die Mitte-Regierung verständigte sich am Samstag in Paris auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf, der in der kommenden Woche im Parlament debattiert werden soll. Das sagte Gesundheitsminister Olivier Veran am Samstag nach einer Kabinettssitzung.

In der Corona-Krise will Frankreich den Ausnahmezustand im Gesundheitsbereich um zwei Monate bis zum 24. Juli verlängern. Die Mitte-Regierung verständigte sich am Samstag in Paris auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf, der in der kommenden Woche im Parlament debattiert werden soll. Das sagte Gesundheitsminister Olivier Veran am Samstag nach einer Kabinettssitzung.

Mit dem Gesetz soll der Fahrplan von Regierungschef Edouard Philippe zur schrittweisen Lockerung der strengen Corona-Maßnahmen rechtlich abgesichert werden. So will Frankreich vom 11. Mai an das Tragen von Schutzmasken in öffentlichen Verkehrsmitteln zur Pflicht machen. Geschäfte sollen von diesem Termin an wieder öffnen können. Restaurants oder Cafés werden aber weiter geschlossen bleiben; auch Strände bleiben zunächst für Besucher und Sportler tabu.

"Wir werden für einige Zeit mit dem Virus leben müssen", sagte Veran. Der Ausnahmezustand im Gesundheitsbereich war Ende März ausgerufen worden und war zunächst auf zwei Monate befristet. Frankreich ist stark von der Covid-19-Pandemie betroffen - mehr als 24.500 Menschen starben bisher.

ribbon Zusammenfassung
  • In der Corona-Krise will Frankreich den Ausnahmezustand im Gesundheitsbereich um zwei Monate bis zum 24. Juli verlängern.
  • Die Mitte-Regierung verständigte sich am Samstag in Paris auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf, der in der kommenden Woche im Parlament debattiert werden soll.
  • Das sagte Gesundheitsminister Olivier Veran am Samstag nach einer Kabinettssitzung.
  • "Wir werden für einige Zeit mit dem Virus leben müssen", sagte Veran.