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Experte klärt auf

Rechtlich unmöglich: Trump liebäugelt mit 3. Amtszeit

01. Apr. 2025 · Lesedauer 5 min

Das Streben von US-Präsident Donald Trump nach einer dritten Amtszeit dürfte im Rahmen der Verfassungsordnung der USA zum Scheitern verurteilt sein. Allerdings könnte Trump über die Ernennung von Bundesrichtern in Zukunft stärkeren Einfluss auf die Justiz gewinnen. Das sagt der Professor für US-amerikanisches Recht an der Universität Köln, Kirk Junker, im Gespräch mit der APA.

Trump hatte jüngst immer wieder seine Ambitionen auf eine dritte Amtszeit bekräftigt, obwohl die US-Verfassung dies gemäß dem 1951 in Kraft getretenen 22. Verfassungszusatz verbietet. Junker sieht für das Ansinnen des Republikaners praktisch unüberwindliche Hürden verfassungsrechtlicher, aber auch politischer Art.

"Die einzige konkrete Alternative, die Trump erwähnt hat, war, dass Vizepräsident J.D. Vance das Weiße Haus bei einer zukünftigen Wahl gewinnt und ihm anschließend die Präsidentschaft übergibt. Aber der 12. Zusatzartikel (über die Wahl von Präsident und Vizepräsident, Anm.) verbietet das", so Junker.

Denn darin stehe geschrieben: "Eine Person, die verfassungsmäßig nicht für das Amt des Präsidenten infrage kommt, soll für das Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten ebenfalls nicht infrage kommen. Also kann er das auch nicht."

Verfassungsänderung nur mit hoher Mehrheit

Die "einzige realistische Alternative" wäre also eine Verfassungsänderung, so der aus den USA stammende Jusprofessor. Doch hier sind wiederum die Hürden für eine notwendige Mehrheit so hoch, dass sie für Trump bei den aktuellen politischen Verhältnissen wohl unüberwindlich wären.

"Eine Verfassungsänderung erfordert entweder eine Zweidrittelmehrheit in beiden Häusern des Kongresses oder einen Verfassungskonvent, der von mindestens 34 der 50 US-Staaten beantragt werden muss."

Junker hält daher eine dritte Amtszeit für Trump aus Sicht des Verfassungsrechts für nicht möglich. "Es gibt wirklich eine Verfassung, eine geschriebene Verfassung, und seine juristische Macht ist begrenzt."

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Kongress als großer Machtinhaber

Laut US-Verfassung hat das Parlament - also der Kongress, bestehend aus Senat und Repräsentantenhaus - die meiste Macht, erläuterte Junker. "Der Bundeskongress ist juristisches Machtinstrument Nummer 1."

Auch deshalb stehen die Bestimmungen über den Kongress gleich in Artikel 1 der seit 1789 geltenden Verfassung. Die Implementierung der Gesetze obliegt dem Präsidenten, dessen Rolle als "chief executive" in Artikel 2 näher bestimmt wird.

Dieser könne zwar durch verschiedene Mittel, etwa Dekrete, die Umsetzung der Gesetze weiter konkretisieren. Aber der Präsident "ist kein Gesetzgeber. Er kann nur machen, was der Bundeskongress und die Bundesverfassung ihm erlauben", unterstrich der Rechtsexperte.

Präsident schlägt alle Bundesrichter vor

Im System der "checks und balances" der US-Verfassung ist die Judikative die dritte Kraft des Ausgleichs. Hier sieht Junker allerdings ein gewisses Einfallstor für politische Einflussnahme, denn alle Bundesrichter werden vom Präsidenten vorgeschlagen.

"Das ist wirklich ein mächtiges Instrument des Präsidenten. Das ist eines von seinen mächtigsten, würde ich sagen. Dass er (durch diese Vorschläge, Anm.) die ganze Bundesrichterschaft wirklich steuern könnte", gibt Junker zu bedenken.

Nach offiziellen Angaben gibt es derzeit 890 Bundesrichterstellen in den USA. Diese Richter werden gemäß Artikel 3 der Verfassung vom Präsidenten vorgeschlagen und vom Senat auf Lebenszeit ernannt. Dazu gehören auch die neun Richterinnen und Richter des Obersten Gerichts (Supreme Court).

Junker erinnert an die unter der ersten Amtszeit von Trump (2017-2021) ernannten drei Obersten Richter Neil Gorsuch, Brett Kavanaugh und Amy Coney Barrett, die diese Ämter viel stärker politisiert hätten als zuvor. Zwar seien die Richter des Obersten Gerichts immer schon politisch und weltanschaulich geprägt gewesen, erinnert Junker. Doch dass sie sich auch klar parteipolitisch identifizierten, sei neu: "Sie haben keinerlei Skrupel zu sagen, dass sie eine 'Agenda' hätten, und diese jene der Republikanischen Partei sei."

Experte sieht Entscheidungsschwäche des Kongresses

Der Kongress hat in den vergangenen Jahrzehnten bei kontroversen Themen eine deutliche politische Entscheidungsschwäche an den Tag gelegt, kritisiert der Experte. Dadurch hätten das Oberste Gericht als Ausleger der Verfassung und die Entscheidungen des Präsidenten erst ihre derzeitige entscheidende Bedeutung erhalten.

"Wenn ein Bundeskongress nicht genug Gesetze verabschiedet oder die Gesetze nicht klar genug formuliert, dann hat ein Präsident viel Ermessensspielraum."

Zahlreiche heikle Entscheidungen der vergangenen Jahrzehnte seien nicht von den gewählten Abgeordneten im Kongress gefällt worden, also der Legislative, sondern von der Judikative oder der Exekutive: "Die Politiker denken an ihre Amtszeit, dass sie wiedergewählt werden. Sie denken: Ich könnte mein Amt verlieren, wenn ich auf der politisch unpopulären Seite der Entscheidung stehe."

Junker nannte als Beispiele die an das Oberste Gericht ausgelagerte Frage nach der Legalität der Abtreibung oder die Entscheidungen der Präsidenten über den Einsatz von US-Soldaten etwa in Vietnam, Korea, Afghanistan oder dem Irak, die alle ohne formelle Kriegserklärung durch den Kongress erfolgt waren.

Der Experte erinnerte daran, dass derzeit die Republikaner gerade alle drei Machtzweige der USA dominieren - den Kongress, die Präsidentschaft und auch das Oberste Gericht. Er würde dies allerdings nicht als Lücke im System beschreiben, sondern bloß als "politischen Zufall".

Der Professor verwies auf die zwei Jahre nach der Präsidentenwahl erfolgenden Zwischen-Kongresswahlen (midterm elections): Bei diesen Wahlen würden die US-Bürger in der Regel für die jeweilige Gegenpartei stimmen. "Die Wähler sind immer unzufrieden."

Zusammenfassung
  • Donald Trumps Streben nach einer dritten Amtszeit scheitert an der US-Verfassung, die dies seit 1951 durch den 22. Verfassungszusatz verbietet.
  • Professor Kirk Junker betont, dass eine Verfassungsänderung nötig wäre, die jedoch aufgrund der hohen Hürden als unwahrscheinlich gilt.
  • Trump könnte durch die Ernennung von Bundesrichtern, die vom Präsidenten vorgeschlagen und vom Senat ernannt werden, Einfluss auf die Justiz nehmen.
  • Unter Trumps erster Amtszeit wurden drei Richter des Obersten Gerichts ernannt, die die politische Ausrichtung des Gerichts beeinflussten.
  • Der Kongress zeigt oft Entscheidungsschwäche, wodurch die Judikative und Exekutive an Bedeutung gewinnen, während die Republikaner derzeit alle drei Machtzweige dominieren.