EuGH: Ungarns Asylregeln verstoßen gegen EU-Recht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag in einem Urteil festgestellt, dass Ungarn mit seinen Asylregeln gegen EU-Recht verstößt. Das Gericht verurteilte Ungarn vor allem wegen der "rechtswidrigen Inhaftierung" von Schutzbedürftigen in sogenannten Transitzonen und der Rückführung von Flüchtlingen ohne Beachtung der geltenden Garantien.
Verurteilung in vier Punkten
Der EuGH verurteilt Ungarn konkret in vier Punkten:
- Es geht um die Verpflichtung für Asylbewerber, ihren Antrag ausschließlich in den Transitzonen stellen zu können - zumal die tägliche Anzahl der möglichen Antragstellungen auch noch stark eingeschränkt wurde.
- Ein weiterer Punkt ist die Verpflichtung, sich während des Asylverfahrens ausschließlich in diesen Zonen aufzuhalten, worin der EuGH erneut die Kriterien einer Haft erfüllt sieht.
- Weiters wird die sofortige Abschiebung von illegal eingereisten Personen, ohne die Vorschriften der EU-Rückführungsrichtlinie einzuhalten, bemängelt.
- Der letzte Punkt ist die Kritik an der Missachtung des Rechts der Antragsteller, während des Berufungsverfahrens gegen einen abschlägigen Entscheid auf ungarischem Territorium zu bleiben.
Ungarns Asylsystem im Mai erstmals verurteilt
Bereits im Mai 2020 hatte der Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg die Aufenthaltspflicht für Asylbewerber in den beiden Transitzonen als "Haft" eingestuft. Anlass war damals der Fall von vier Antragstellern aus dem Iran und aus Afghanistan. Aufgrund dieses Urteils hatte Ungarn damals umgehend die beiden Transitzonen aufgelöst.
Der EuGH weist in seinem Urteil zwar auf den Umstand der bereits erfolgten Schließung hin, schreibt aber, dies habe "keine Auswirkungen auf die vorliegende Klage, da auf die Situation zu dem Zeitpunkt abzustellen ist, zu dem nach der mit Gründen versehenen Stellungnahme der Kommission die festgestellten Mängel hätten beseitigt worden sein müssen (8. Februar 2018)".
Zusammenfassung
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag in einem Urteil festgestellt, dass Ungarn mit seinen Asylregeln gegen EU-Recht verstößt.
- as Gericht verurteilte Ungarn vor allem wegen der "rechtswidrigen Inhaftierung" von Schutzbedürftigen in sogenannten Transitzonen und der Rückführung von Flüchtlingen ohne Beachtung der geltenden Garantien.
- Bereits im Mai 2020 hatte der Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg die Aufenthaltspflicht für Asylbewerber in den beiden Transitzonen als "Haft" eingestuft.
- Aufgrund dieses Urteils hatte Ungarn damals umgehend die beiden Transitzonen aufgelöst.