Oberbayerns Regierung will Wolf weiter abschießen lassen
Die Regierung von Oberbayern hatte am Montag vor einer Woche per Allgemeinverfügung den Abschuss des männliche Wolfs mit dem Gen-Code GW2425m zugelassen, um eine Gefährdung von Menschen zu verhindern. Dagegen hatten der Bund Naturschutz (BN) und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) Eilanträge beim Verwaltungsgericht München eingereicht.
Das Gericht kam am Freitag zu dem Schluss, dass der Abschuss voraussichtlich rechtswidrig wäre. Eine Gefahr für Menschen oder die öffentliche Sicherheit, die eine sofortige Tötung des Wolfes erfordere, sei nicht vorhanden, hieß es zur Begründung. Aus keinem der bisher bekannten Vorfälle sei ersichtlich, dass sich der Wolf mit dem Gen-Code GW2425m Menschen in nicht arttypischer Weise genähert hätte. Zudem gebe es seit dem 19. Dezember keine Erkenntnisse über den Verbleib des Wolfes.
Der Wolf hatte in den Landkreisen Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land vom 13. bis 19. Dezember 2021 mehrfach in der Nähe von Siedlungen Tiere gerissen. Seitdem fehlt von ihm jede Spur.
Wölfe sind streng geschützt und dürfen nur ausnahmsweise geschossen werden. Zuletzt war in Bayern ein Wolf 1882 im Fichtelgebirge getötet worden.
Zusammenfassung
- Nach dem gerichtlichen Stopp der Abschussgenehmigung für den Wolf im Chiemgauer Raum prüft die Regierung von Oberbayern Rechtsmittel.
- Die Behörde halte die Entnahme des Wolfs - so das Amtsdeutsch - weiterhin für erforderlich, teilte ein Sprecher am Montag mit.
- Dagegen hatten der Bund Naturschutz (BN) und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) Eilanträge beim Verwaltungsgericht München eingereicht.