EU-Kommission leitet neues Verfahren gegen Ungarn ein
Dort können sie eine Absichtserklärung auf Stellung eines Asylantrags einreichen. Möglicherweise bekommt der Betroffene dann eine einmalige Einreiseerlaubnis nach Ungarn. Die neuen ungarischen Regeln seien rechtswidrige Einschränkungen des Zugangs zum Asylverfahren und stünden im Gegensatz zur Asylverfahrensrichtlinie der EU, erklärte dazu die Kommission.
Vorangegangen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH), wonach die Menschen in den ungarischen Transitlagern für Migranten an der Grenze zu Serbien rechtswidrig inhaftiert wurden. Die Schutzsuchenden mussten teils monatelang dort warten, bis sie einen Asylantrag stellen durften. Nach dem EuGH-Urteil schloss Ungarn die Lager im Mai und führte wenige Tage später die neuen Regeln ein, gegen die die EU-Kommission nun vorgeht.
Die rechtsnationale Regierung in Budapest hat nun zwei Monate Zeit, auf die Bedenken der EU-Kommission zu reagieren. Werden die Bedenken im Laufe des Verfahrens nicht ausgeräumt, droht Ungarn erneut eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Zusammenfassung
- Wegen der jüngsten Einschränkungen des ungarischen Asylrechts geht die EU-Kommission erneut rechtlich gegen Budapest vor.
- Nach dem EuGH-Urteil schloss Ungarn die Lager im Mai und führte wenige Tage später die neuen Regeln ein, gegen die die EU-Kommission nun vorgeht.
- Werden die Bedenken im Laufe des Verfahrens nicht ausgeräumt, droht Ungarn erneut eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.