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Bereicherung für Initiatoren

Regierung will Missbrauch bei Volksbegehren bekämpfen

08. Apr. 2025 · Lesedauer 4 min

Die Koalitionsparteien denken an eine Änderung bei Volksbegehren. Konkret stößt man sich an der Flut der Begehren, der wohl nicht nur politische Beweggründe zugrunde liegen dürften.

Die Einbringung eines Volksbegehrens kostet aktuell 3.421,50 Euro. Erreicht man mehr als 100.000 Unterschriften, erhält man das Fünffache retour (17.107,50 Euro)

Vertreter von ÖVP und SPÖ wollen nun gegen die Bereicherung für Volksbegehren-Initiatoren vorgehen. Stark zugenommen hat die Zahl der Volksbegehren, seitdem diese digital unterstützt werden können - 2018 wurde die Möglichkeit der Unterstützung mittels ID-Austria eingeführt. Allein letztes Jahr sind 14 Begehren zur Unterschrift aufgelegen.


ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl ortete am Montag in der ZiB des ORF bei der Flut von Volksbegehren der letzten Jahre einen möglichen Missbrauch: "Ein besonderer Missbrauchsfall ist zum Beispiel, wenn man Volksbegehren für etwas und gegen etwas macht, also zum Beispiel für Raucherzonen, gegen Raucherzonen. Das heißt, aus einer Meinung eigentlich gleich eine Umfrage macht und daraus für zwei Volksbegehren auch das Geld kassiert", so der Abgeordnete.

Ähnlich sieht das auch SPÖ-Verfassungssprecherin Muna Duzdar: "Es ist vorstellbar, dass wir im Zuge jetzt eines Diskussionsprozesses uns darauf verständigen können, ob nicht in Hinkunft die Proponenten und Proponentinnen der Volksbegehren lediglich die tatsächlichen Kosten ersetzt bekommen sollen", sagte sie zum ORF.


Auch der dritte Koalitionspartner, die NEOS, erklärten am Dienstag auf APA-Anfrage, man stehe einer "Reform mit Augenmaß" offen gegenüber. "Wir müssen aber sicherstellen, dass es weiterhin einen angemessenen Kostenersatz gibt", hieß es seitens einer Parteisprecherin.

Innenministerium "begrüßt" Vorstoß

Aus dem für die Volksbegehren zuständigen Innenministerium hieß es dazu am Dienstag auf APA-Anfrage, die Bestrebungen der im Parlament vertretenen Parteien würden "ausdrücklich begrüßt". "Volksbegehren sind ein wichtiges Mittel um die Möglichkeit zur demokratischen Partizipation sicherzustellen. Missbrauch dieses wichtigen demokratischen Instruments - mit dem ausschließlichen Ziel einen monetären Vorteil zu erlangen - ist abzulehnen."

Video: Rekord bei Volksbegehren

Auch verwies man in der schriftlichen Stellungnahme des Innenressorts darauf, dass die aktuellen Gebührensätze (aus dem Jahr 2018) noch von aufwendiger Drucksortenherstellung zur Bekanntmachung des Vorhabens ausgingen. "Heute hat sich dies allerdings (und damit wesentlich kostengünstiger) in den digitalen Raum verlagert."

Das Innenministerium stehe den im Parlament vertretenen Parteien "beim vorbereitenden Prozess einer Novelle mit seinen Fachexperten und ihrer Expertise jederzeit zur Verfügung", hieß es.

FPÖ für Streichung der pauschalen Kosten

Auch die FPÖ ist für Änderungen: "Einen Ersatz der tatsächlichen Kosten anstelle eines pauschalen Kostenersatzes können wir uns vorstellen, wenn auch die pauschalen Kosten der Initiation wegfallen", hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme.

Denn diese seien "schon heute eine nicht mehr zu rechtfertigende finanzielle Hürde und vor dem Hintergrund des Gleichheitssatzes fragwürdig, da eine demokratische Teilhabe eines großen Teils der Bevölkerung aus finanziellen Gründen behindert und verunmöglicht wird".


Sollten die Initiationskosten aber unverändert beibehalten werden, so spricht sich die FPÖ gegen einen Wegfall des pauschalen Kostenersatzes aus, "da das Einbringen eines Volksbegehrens in diesem Fall indirekt kostenpflichtig wäre". Im Sinne der Stärkung der Direkten Demokratie wäre das ein "Rückschritt". Die FPÖ werde sich Gesprächen zu einer Neuordnung nicht verschließen, "aber keine Maßnahmen unterstützen, die eine Schwächung der Direkten Demokratie begründen".

Grüne: Änderung nur bei Stärkung der direkten Demokratie

Auch die Grünen betonten am Dienstag, eine Änderung müsse zu einer Stärkung der direkten Demokratie führen und dürfe keine Verschlechterung beim Zugang bewirken. Es müsse weiterhin für alle möglich sein, "Initiativen niederschwellig aus der Bevölkerung ins Parlament zu bringen", sagte Justiz-und Verfassungssprecherin Alma Zadic.


Selbstverständlich sein müsse, "dass den Initiator:innen wie bisher ein gewisser Kostenersatz zukommen soll, wenn Kosten - etwa für Druck und Bewerbung - anfallen". Gleichzeitig dürften Volksbegehren keine "Einnahmequelle von einigen wenigen" sein.

"Dann würde der Fokus auch wieder mehr auf jenen Volksbegehren liegen, die echte Anliegen der Bevölkerung an das Parlament herantragen wollen", betonte Zadic.

Video: Über Sinn & Unsinn von Volksbegehren

Zusammenfassung
  • Die Koalitionsparteien denken an eine Änderung bei Volksbegehren.
  • Konkret stößt man sich an der Flut der Begehren, der wohl nicht nur politische Beweggründe zugrunde liegen dürften.
  • Die Einbringung eines Volksbegehrens kostet aktuell 3.421,50 Euro. Erreicht man mehr als 100.000 Unterschriften, erhält man das Fünffache retour (17.107,50 Euro).