EU-Klage wegen Versäumnissen bei Geldwäsche-Regeln
Die Europäische Kommission hat Österreich, neben Belgien und den Niederlanden, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Versäumnissen bei der Umsetzung der vierten Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche in nationales Recht verklagt. Zudem werde die Verhängung finanzieller Sanktionen gefordert, heißt es in einer Aussendung der Vertretung der EU-Behörde in Österreich von Donnerstag.
Die Defizite betreffen demnach hierzulande vor allem die Rechtsvorschriften über Wetten und Glücksspiele. Zudem erhalte Österreich eine mit Gründen versehene Stellungnahme von der EU-Kommission, weil die Behörden der Kommission bisher keine nationale Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung einer Richtlinie mitgeteilt haben, mit der neue psychoaktive Substanzen in die Drogendefinition des EU-Rechts aufgenommen werden.
Eine begründete Stellungnahme ist der zweite Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren. Des weiteren soll ein Aufforderungsschreiben als erster Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens an Österreich ergehen. Die EU-Kommission halte darin Österreich an, sicherzustellen, dass die nationalen Rechtsvorschriften es allen in der Umwelthaftungsrichtlinie vorgesehenen natürlichen und juristischen Personen gestatten, die zuständige Behörde zu Sanierungsmaßnahmen bei Umweltschäden aufzufordern, hieß es.
Zusammenfassung
- Die Europäische Kommission hat Österreich, neben Belgien und den Niederlanden, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Versäumnissen bei der Umsetzung der vierten Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche in nationales Recht verklagt.
- Zudem werde die Verhängung finanzieller Sanktionen gefordert, heißt es in einer Aussendung der Vertretung der EU-Behörde in Österreich von Donnerstag.