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Prozess gegen 15-jährigen Intensivtäter in Steyr vertagt

02. Apr. 2025 · Lesedauer 3 min

Der Prozess gegen einen sogenannten jugendlichen Intensivtäter ist am Mittwoch in Steyr wegen Beweisanträgen der Verteidigung auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Der amtsbekannte 15-Jährige soll nur zwei Monate nach seiner bedingten Entlassung Anfang Februar erneut straffällig geworden sein. Diesmal kam er wegen versuchten schweren Raubs und schweren Diebstahls vor Gericht. Teilweise gab er die ihm angelasteten Delikte zu.

Gemeinsam mit einem 15-Jährigen fuhr der Teenager in der Nacht auf den 10. Februar mit dem Zug von Oberösterreich nach Liezen. Dort stahl der Angeklagte ein Auto und die beiden kehrten damit nach Oberösterreich zurück, holten noch Freunde ab, um dann nach Wien zu fahren. Der Polizei fiel auf der Westautobahn der bereits als gestohlen gemeldete Pkw auf und nahm die Verfolgung auf. Bei Oed (Niederösterreich) wurde der Wagen gestoppt. Der 15-jährige Angeklagte, der hinter dem Steuer saß, wurde in U-Haft genommen und aus dieser am Mittwoch dem Schöffengericht in Steyr vorgeführt.

Der Bursche gestand diese Tat ebenso wie eine andere wenige Tage zuvor. In der Nacht auf den 1. Februar soll er vier Feuerlöscher in einer öffentlichen Tiefgarage versprüht haben. Was er jedoch weiter leugnet, ist der versuchte schwere Raub.

Der 15-Jährige habe laut Staatsanwältin in der Nacht auf den 9. Februar einen 51-Jährigen und einen 45-Jährigen überfallen, wollte Geld. Als diese sagten, keines zu haben, soll er zugeschlagen haben. Das jüngere Opfer erlitt einen Jochbein- und Oberkieferbruch sowie eine Gehirnerschütterung. Nachdem die Attacke eine schwere Körperverletzung zur Folge hatte, wurde der Bursche wegen schweren Raubversuchs angeklagt, dafür stehen für Jugendliche bis zu 7,5 Jahre Gefängnis.

Ermittlungsverfahren gegen Zeugen beantragt

Ein Mädchen, das in jener Nacht mit von der Partie gewesen war, belastete den Angeklagten. Er habe die Männer ausrauben wollen, um Geld für ein Taxi zu bekommen. Ein weiterer guter Freund hingegen wollte sich vor Gericht plötzlich an nichts mehr erinnern. Trotz mehrmaliger Ermahnungen von Richterin und Staatsanwältin, dass er wahrheitsgemäß aussagen müsse, blieb er dabei. Daraufhin beantragte die Staatsanwältin die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Falschaussage und Begünstigung des Angeklagten, was der Zeuge mit "das hier herinnen ist ein Kindergarten" zur Kenntnis nahm.

Der 15-Jährige, der sich sehr einsilbig gab und beinahe teilnahmslos im Prozess wirkte, stritt den Angriff vor Gericht weiter ab, "ich kenne die zwei Opfer nicht, kann daher nicht viel dazu sagen". Immer wieder meinte er achselzuckend, in besagter Nacht gar nicht am Tatort gewesen zu sein. Daher soll nun eine Standortdatenauswertung seines Handys Klarheit bringen. Die Richterin folgte damit einem Beweisantrag des Verteidigers, weshalb vertagt wurde. Die Opfer konnten vor Gericht den Angeklagten nicht eindeutig als Täter identifizieren.

"Eine Straftat nach der anderen gesetzt"

Schon als 13-Jähriger hatte der "sogenannte Intensivtäter über 200 Anzeigen gesammelt", führte die Staatsanwältin aus. Wegen seiner Strafunmündigkeit blieben sie folgenlos. Zwei Tage nach seinem 14. Geburtstag schlug er wieder zu, diesmal konnte er "dingfest gemacht" werden. Das Landesgericht Linz verurteilte ihn wegen schweren Raubs und Einbruchs zu 24 Monaten unbedingter Haft, nach 14 Monaten wurde er im November 2024 bedingt entlassen. Angesichts dieser Vorgeschichte sprach sie von einem "besonderen Angeklagten, der hochfrequent eine Straftat nach der anderen gesetzt hat".

Der Verteidiger meinte, auch wenn von einem Intensivtäter gesprochen werde, "sehe ich Hoffnung". Er habe das "Funkeln in den Augen" gesehen, wenn der Jugendliche von Autos rede, er wolle Kfz-Mechaniker werden. Daher betonte der Jurist in Richtung Schöffen: "Einen 15-Jährigen gibt man nicht auf."

Zusammenfassung
  • Er gestand einige der ihm vorgeworfenen Taten, darunter das Stehlen eines Autos am 10. Februar, leugnet jedoch den versuchten schweren Raub. Die Staatsanwältin beantragte ein Ermittlungsverfahren gegen einen Zeugen wegen Falschaussage.
  • Der Verteidiger betont die Hoffnung auf eine positive Zukunft des Angeklagten, der Interesse an einer Ausbildung als Kfz-Mechaniker zeigt. Der Prozess wurde vertagt, um die Standortdaten des Handys des Angeklagten auszuwerten.