Elf Regierungsmitglieder erneut angelobt
Um das neue Aufgabenspektrum mancher Ministerien festzuschreiben, hat der Nationalrat kurz nach der ersten Angelobung das Bundesministeriengesetz geändert. In Kraft trat es am 1. April, davor waren die Ministerinnen und Minister in einigen der ihnen zugedachten Arbeitsbereichen gar nicht handlungsfähig. Erneut angelobt wurden nun neben Vizekanzler Andreas Babler die Ministerinnen und Minister Korinna Schumann, Eva-Maria Holzleitner, Peter Hanke (alle SPÖ), Christoph Wiederkehr (NEOS), Norbert Totschnig, Wolfgang Hattmannsdorfer und Claudia Plakolm (alle ÖVP) sowie die Staatssekretärinnen Michaela Schmidt und Ulrike Königsberger-Ludwig (beide SPÖ) sowie Elisabeth Zehetner (ÖVP).
Mit der Angelobung sind die Arbeitsagenden vom bisherigen Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft in das neue Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gewandert. Ins Wirtschaftsministerium kam zum Tourismus auch die Energie. Das Vizekanzleramt erhielt die Agenden Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, während die Angelegenheiten des Öffentlichen Diensts ins Bundeskanzleramt kamen, wo auch die Bereiche Familie, Jugend, EU sowie Integration angesiedelt sind.
Die Zuständigkeiten für die Universitäten kamen vom Bildungsministerium ins neue Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung. Das Außenministerium erhielt auch die Zuständigkeit für Angelegenheiten der Deregulierung und Entbürokratisierung. Deutlich abgespeckt wurde das bisherige Klimaschutzministerium. Es verlor nicht nur die Energieagenden an das Wirtschaftsressort, sondern musste auch Klimaschutz und Umwelt an das Landwirtschaftsministerium abtreten. Damit ist es nur noch für Innovation, Mobilität und Infrastruktur verantwortlich.
Zusammenfassung
- Elf Regierungsmitglieder, darunter acht Minister und drei Staatssekretärinnen, wurden erneut von Bundespräsident Alexander Van der Bellen angelobt, nachdem sich die Zuständigkeiten durch das neue Bundesministeriengesetz geändert hatten.
- Das neue Gesetz, das am 1. April in Kraft trat, führte zu einer Umverteilung der Aufgaben: Das Vizekanzleramt übernahm die Agenden Wohnen, Kunst und Kultur, während das Klimaschutzministerium seine Energieagenden an das Wirtschaftsressort abgab.
- Das Bildungsministerium verlor die Zuständigkeit für Universitäten, die nun dem neuen Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung zugeordnet sind.