Erlass soll Spionageregelungen verschärfen
Anlass für die Änderung war die Causa rund um den Ex-Verfassungsschützer und mutmaßlichen Russland-Spion Egisto Ott. Die Regierung wollte ursprünglich per Gesetz den Tatbestand "Geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs" reformieren. Dazu kam es aber nicht mehr - im September kündigte Zadic stattdessen einen Erlass an. Nachteil: Mit dieser Vorgangsweise werden "nur" die Staatsanwaltschaften per Weisung zu einem einheitlichen Vorgehen verpflichtet - anders als bei einem Gesetz ist die Rechtsprechung daran aber nicht gebunden.
Derzeit bestimmt der Paragraph 256 des Strafgesetzbuchs, dass "wer zum Nachteil der Republik Österreich einen geheimen Nachrichtendienst einrichtet oder betreibt oder einen solchen Nachrichtendienst wie immer unterstützt, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen ist". Diese Regelung steht schon seit längerem in der Kritik. Der im Gesetz angesprochene "Nachteil" wurde bisher nur insoweit als realisiert angesehen, wenn die Spionage direkt zum Nachteil Österreichs passierte - also wenn etwa Einrichtungen des Bundesheers oder heimische Behörden ausspioniert wurden.
Der Erlass soll dies nun ausweiten: Interessen Österreichs sollen demnach auch dann verletzt sein, wenn "ein geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union betrieben wird". Denn dadurch könnte "eine negative Beeinträchtigung der politischen Beziehungen zum Ausland vorliegen". Gleiches soll gelten, wenn in Österreich gelegene ansässige über- oder zwischenstaatliche Einrichtungen wie die UNO oder die OSZE ausspioniert werden. Dadurch könne nämlich zumindest das Ansehen Österreichs als sicherer Standort beeinträchtigt werden und in der Folge Institutionen abwandern.
Außerdem sollen Österreichs Interessen auch dann verletzt sein, wenn Spione "Informationen über einzelne in Österreich befindliche Personen" übermitteln - beispielsweise über Flüchtlinge und Dissidenten.
Zusammenfassung
- Justizministerin Alma Zadic hat einen Erlass veröffentlicht, der die Auslegung des Spionageparagraphen im Strafgesetzbuch verschärft, um Spionagetätigkeiten auch dann zu verfolgen, wenn sie nicht direkt Österreich schaden.
- Der Erlass erweitert den Begriff des Nachteils auf Spionagetätigkeiten gegen andere EU-Mitgliedsstaaten und internationale Organisationen, was das Ansehen Österreichs als sicherer Standort schützen soll.
- Der Paragraph 256 des Strafgesetzbuchs sieht Strafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor, und der Erlass verpflichtet die Staatsanwaltschaften zu einem einheitlichen Vorgehen, ohne die Rechtsprechung zu binden.