Egisto Ott am Mittwoch erstmals vor Gericht
Ott wird in der anstehenden Hauptverhandlung zur Last gelegt, er habe in seiner damaligen Stellung als Beamter des Innenministeriums im Auftrag des mitangeklagten früheren FPÖ-Politikers Hans-Jörg Jenewein einen weiteren Beamten beauftragt, Informationen zu Teilnehmern eines Treffens europäischer Nachrichten- und Geheimdienste zu beschaffen. Dem Strafantrag zufolge wollte Jenewein wissen, welche Mitarbeiter des inzwischen aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) an besagtem Treffen teilgenommen hatten. Ott soll im Mai 2019 die Namen weitergegeben haben.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wurde dadurch "die Aufrechterhaltung der öffentlichen nationalen Sicherheit und der Erfolg zukünftiger nachrichtendienstlicher Aktivitäten gefährdet". Im selben Jahr soll Ott einen Polizeibeamten aufgefordert haben, die Namen der rund um die Causa "Ibiza" ermittelnden Beamten zu erheben. Jenewein wird wiederum zusätzlich angekreidet, im Juni 2021 vertrauliche Unterlagen, die ihm als Politiker und Mitarbeiter im Ibiza-U-Ausschuss zugänglich wurden, weitergegeben und Fotos von Auskunftspersonen angefertigt und an Dritte übermittelt zu haben.
Am ersten Prozesstag sollen die beiden Beschuldigten einvernommen werden. Für Ott und Jenewein gilt die Unschuldsvermutung.
Für Freitag sind dann mehrere Zeugenbefragungen geplant. So sollen unter anderem der Leiter der Soko Tape und ein damaliger Mitarbeiter des BVT aussagen. Von einer Urteilsverkündung ist aus heutiger Sicht noch nicht auszugehen, da sich ein weiterer Zeuge für kommende Woche krank gemeldet hat.
Da der mediale Andrang bei Otts erstem öffentlichen Auftritt wohl groß sein wird, wurde die Verhandlung von einem kleineren in den großen Schwurgerichtssaal verlegt, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn der APA am Donnerstagnachmittag mit. Die NEOS hätten Ott im Frühjahr gerne in den U-Ausschuss zum "Rot-Blauen-Machtmissbrauch" geladen und hatten dafür auch die Unterstützung aller anderen Fraktionen, der FPÖ ausgenommen. Aus ermittlungstaktischen Gründen wurde das Ladungsgesuch allerdings wieder zurückgezogen.
Vertreten wird Ott von den beiden Rechtsanwälten Jürgen Stephan Mertens und Josef Phillip Bischof. Gegenüber der APA wollten sie vor Verhandlungsbeginn keine Stellungnahme zum Prozess abgeben, in einem Youtube-Video vom Mittwoch gingen sie allerdings darauf ein. "Schlagende Beweise gab es im Fall Ott nicht. Der Mandant hat sich im BVT nicht beliebt gemacht. So wie manche Leute sich in ihrem Unternehmen nicht beliebt machen", begründeten sie dort Otts Enthaftung Ende Juni. In der ganzen Causa sehen sie ihren Mandanten aber auch mit unausgewogener Berichterstattung konfrontiert, bemängeln die beiden: "Es ist ganz unbestreitbar so, dass unser Mandant keinesfalls 'Darling' der Presse ist. Im Gegenteil, es wird kein positives Bild gezeichnet." So seien etwa "nur die belastenden Aktenteile herausgegeben" und dann daraus zitiert worden - von wem könne man nur spekulieren. Auch deshalb wolle man im Vorfeld nicht allzu viel sagen, aber eines sei klar: "Herr Ott wird sich natürlich nicht geständig zeigen".
Gegen Ott wird von der Staatsanwaltschaft Wien seit 2017 wegen Amtsmissbrauchs, geheimen Nachrichtendiensts zum Nachteil Österreichs und weiterer Delikte ermittelt. Ausschlaggebend für die Inhaftierung waren Informationen, Ott habe Diensthandys von drei früheren Kabinettsmitarbeitern des seinerzeitigen Innenministers Wolfgang Sobotka (ÖVP) dem russischen Inlandsgeheimdienst FSB übergeben. Auf den Handys der drei Spitzenbeamten sollen sich Amtsgeheimnisse, aber keine speziell klassifizierten Dokumente befunden haben. Ott bestreitet, mit der Beschaffung der Handys etwas zu tun gehabt und diese weitergegeben zu haben. Ebenso weist er Verdächtigungen zurück, einen SINA-Laptop mit möglicherweise brisantem Datenmaterial dem FSB verkauft zu haben. Zu den Spionage-Vorwürfe wird von der Staatsanwaltschaft Wien weiter ermittelt, hieß es zuletzt gegenüber der APA.
Zusammenfassung
- Egisto Ott, ehemaliger Chefinspektor des BVT, steht ab Mittwoch wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht; ihm wird vorgeworfen, 2019 Informationen über ein Treffen europäischer Geheimdienste weitergegeben zu haben.
- Die Anklage wirft Ott und dem Mitangeklagten Hans-Jörg Jenewein vor, die nationale Sicherheit gefährdet zu haben; Jenewein soll 2021 vertrauliche Unterlagen weitergegeben haben.
- Für den Prozess sind umfangreiche Zeugenbefragungen geplant, darunter der Leiter der Soko Tape; eine Urteilsverkündung ist aufgrund eines erkrankten Zeugen noch nicht abzusehen.