Edtstadler will Werbeverbot für Sterbehilfe
Unter anderem spricht sich Edtstadler für ein Verbot der Kommerzialisierung des assistierten Suizids aus: "Ich will nicht, dass mit dem Tod geworben wird, ich will auch nicht, dass mit dem Tod ein Geschäft gemacht wird." Vom Justizministerium vermisst die Ministerin einen Gesetzesentwurf.
Der Verfassungsgerichtshof hatte vergangenen Dezember die Strafbarkeit bei der Beihilfe zum Selbstmord gekippt. Eine Reparaturfrist wurde bis Ende dieses Jahres gesetzt. Edtstadler betont, dass es nun eine einfachgesetzliche Regel brauche, die diese Aufhebung einschränkt. Es soll der ernsthafte Wille zu sterben festgehalten und kontrolliert werden, damit "die Türe nicht ganz offen ist".
Der Ball liege dabei beim Justizressort, das mit Ministerin Alma Zadic von den Grünen besetzt ist. Sie sei jederzeit verhandlungsbereit, habe aber noch keinen Entwurf am Tisch liegen.
Kein Zwang für Ärzte
Was die Position der ÖVP angeht, führt Edtstadler etwa an, dass kein Arzt gezwungen werden darf, die Sterbehilfe durchzuführen. Weiters muss der ernste Wille für den Selbstmord abgesichert und dokumentiert werden. Einbezogen werde könnten dabei neben Fachärzten auch Psychologen und Notare, regt die Kanzleramtsministerin an.
Ausgebaut werden muss nach Meinung Edstadlers das Alternativangebot, also etwa die Hospiz- und Palliativersorgung, also die Begleitung von Sterbenden. Es brauche eine Ausbreitung dieser Systeme. Denn auch wenn zu respektieren sei, dass Menschen freiwillig aus dem Leben scheiden wollen, gebe es viele Möglichkeiten, auch Schwerstkranken am Lebensende noch eine Aussicht zu geben und Lebensfreude zu ermöglichen: "Ich will nicht, dass die Würde des Lebens von Menschen, die pflegebedürftig sind, selbst in Frage gestellt wird."
Zusammenfassung
- Kanzleramtsministerin Karoline Edstadler (ÖVP) pocht darauf, dass auch nach dem VfGH-Spruch zur Sterbehilfe enge Grenzen gesetzt werden.
- Was die Position der ÖVP angeht, führt Edtstadler etwa an, dass kein Arzt gezwungen werden darf, die Sterbehilfe durchzuführen.
- Weiters muss der ernste Wille für den Selbstmord abgesichert und dokumentiert werden.
- Es brauche eine Ausbreitung dieser Systeme.