Drittes Geschlecht: NEOS macht Druck gegen Kickl-Erlass
Die NEOS haben machen weiter Druck gegen einen Erlass von Ex-Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), der die Eintragung des Dritten Geschlechts im Personenstandsregister und in Urkunden erschwert. Via Entschließungsantrag wird neuerlich dessen Abschaffung gefordert. Das Rechtskomitee Lambda zeigte unterdessen u.a. Kickl und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) wegen des Verdachts des Amtsmissbrauches an.
Der Verfassungsgerichtshof hatte Ende Juni 2018 jenen Personen, die nicht eindeutig männlich oder weiblich sind, das Recht auf einen dritten Geschlechtseintrag zugestanden. Der sogenannte Kickl-Erlass erschwert die Eintragung jedoch, indem er von diesen Personen ein medizinisches Gutachten verlangt. Diese Gutachten sollen durch eigens zusammengestellte Boards erstellt werden, doch diese gebe es bis zum heutigen Tag nicht, kritisierte der pinke LGBTIQ+-Sprecher Yannick Shetty auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Lambda-Präsident und Rechtsanwalt Helmut Graupner. Dies sei ein "schikanöser und verfassungswidriger Bürokratismus", betonte Shetty.
Das Rechtskomitee Lambda hat nun am Dienstag bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Anzeige gegen Ex-Innenminister Kickl, den aktuellen Innenminister Nehammer sowie den Bürgermeister der Stadt Steyr, Gerald Hackl, eingebracht - wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs. Lambda-Präsident Graupner sprach am Mittwoch von einer "vorsätzlichen Rechtsverweigerung". Diese sei einerseits dadurch gegeben, dass die für die Begutachtung vorgesehenen Boards nicht existieren.
Andererseits werde auch die Eintragung mit der Bezeichnung "inter" selbst nach wie vor verunmöglicht: Graupner verwies auf den durch ihn vertretenen Fall der intergeschlechtlich geborenen Person Alex Jürgen, auf den in der Anzeige verwiesen wird. Jürgen hatte bereits 2016 beim Bürgermeister der Stadt Steyr beantragt, den Geschlechtseintrag im Zentralen Personenstandsregister von "männlich" auf "inter" zu ändern. Im Juni 2018 schließlich gab der Verfassungsgerichtshof diesem Begehr recht - und betonte dabei ausdrücklich, dass "inter" grundsätzlich als Bezeichnung zulässig ist. Dem folgend wurde dann im Juli 2018 vom oberösterreichischen Landesverwaltungsgericht bestätigt, dass der Geschlechtseintrag im konkreten Fall dementsprechend zu ändern ist. Kickl habe jedoch gegen dieses Erkenntnis Revision erhoben und aufschiebende Wirkung beantragt, was vom Verwaltungsgerichtshof im Dezember 2018 zurückgewiesen wurde.
Im Dezember 2018 folgte dann der beanstandete Erlass: Kickl habe die Behörden angewiesen, als dritten Geschlechtseintrag lediglich "divers" zuzulassen - und auch die entsprechende Software so zu ändern, dass nur "männlich", "weiblich" oder "divers" als Eintrag möglich ist. Und trotz des folgenden Erkenntnisses des oberösterreichischen Landesverwaltungsgerichtes, wonach "inter" sehr wohl zulässig sei, würden die Behörden die Eintragung als "inter" bis heute verweigern, heißt es in der Anzeige. Und der aktuelle Innenminister Nehammer habe im vergangenen April dann im Nationalrat erklärt, am Erlass festhalten zu wollen.
Graupner sieht in diesem Fall auch eine Problematik "unabhängig von der Frage der Intergeschlechtlichkeit. Denn wenn Verwaltungsbehörden - beginnend beim Innenminister - entscheiden, ob sie Gerichtsentscheide respektieren oder nicht, ist das der Anfang vom Ende des Rechtsstaates. Ich hoffe, dass dem Rechtsstaat zum Durchbruch verholfen wird", sagte er. Shetty betonte, er sei froh über die Anzeige des Rechtskomitees. Gleichzeitig werde man den politischen Druck "weiter aufbauen", verwies er auf den Antrag, der im Nationalrats-Plenum am Mittwoch eingebracht wird und die Abschaffung des Erlasses fordert.
Zusammenfassung
- Die NEOS haben machen weiter Druck gegen einen Erlass von Ex-Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), der die Eintragung des Dritten Geschlechts im Personenstandsregister und in Urkunden erschwert.
- Das Rechtskomitee Lambda zeigte unterdessen u.a. Kickl und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) wegen des Verdachts des Amtsmissbrauches an.
- Shetty betonte, er sei froh über die Anzeige des Rechtskomitees.