Dritter Lockdown: Wie das "Freitesten" funktionieren soll

Ab dem Wochenende vom 15. bis 17. Jänner soll man sich in einer nächsten Massentest-Runde "freitesten" lassen können. Wer das nicht in Anspruch nimmt, muss bis 24. Jänner in Quarantäne bleiben.

Der dritte Lockdown gilt von 26. Dezember bis 18. Jänner. Wer Gastronomie, Handel und Dienstleistungen ab da nutzen will, muss sich aber ab 15. Jänner per Antigen-Schnelltest "freitesten". Anderenfalls gilt die Ausgangssperre bis 24. Jänner.

Bei der Pressekonferenz am Freitagabend erläuterte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), wie das "Freitesten" funktionieren soll. Es soll unterstützt von Bundesheer und Polizei in allen Bundesländern wieder Massentests wie bereits im Dezember geben. Mit einem negativen Testbescheid soll man dann Gastronomie, Handel, Dienstleistungen und Kulturveranstaltungen in Anspruch nehmen sollen.

Veranstalter müssen überprüfen, Stichproben durch Polizei

Im Kulturbereich müssen Unternehmen bzw. Veranstalter die Tests überprüfen. In anderen Bereichen wie Gastronomie oder Handel wird die Polizei Stichprobenkontrollen durchführen.

Zur Frage, ob ein einziger Schnelltest für eine ganze Woche aussagekräftig sei, sagte der Kanzler, für die Woche von 18. bis 24. Jänner reiche ein Schnelltest. Zwar sei ein Antigen-Schnelltest nicht lange aussagekräftig, aber Menschen mehrmals pro Woche zu Tests zu verpflichten sei "zwar medzinisch sinnvoll, aber nicht sehr lebensnah".

Was die Wiener zum dritten Lockdown sagen

PULS 24 Reporter Christoph Isaac Krammer hat auf der Straße nachgefragt, was die Wiener zum dritten Lockdown sagen

Pflichttests für bestimmte Berufsgruppen

Ebenfalls mit dem 18. Jänner werden bestimmte Berufsgruppen regelmäßig - wöchentlich - getestet. Darunter fallen:

  • Lehrerinnen und Elementarpädagoginnen
  • Friseure und körpernahe Dienstleistungen
  • Gastronomie – Personal mit Kundenkontakt
  • Handel – nur wenn direkter Kundenkontakt
  • Verkehr - alle Personen mit Fahrgastkontakt, auch Buslenker
  • Gesundheitsbereich: alle Berufe mit regelmäßigen Patientenkontakt
  • Alten- und Pflegeheime: Testung zweimal pro Woche (bereits jetzt geregelt)
  • Bauwirtschaft - bevorzugt wäre betriebliche Ebene

 

Alle Informationen zum dritten Lockdown gibt es hier:

ribbon Zusammenfassung
  • Der dritte Lockdown gilt von 26. Dezember bis 18. Jänner. Ab dem Wochenende vom 15. bis 17. Jänner soll man sich in einer nächsten Massentest-Runde "freitesten" lassen können.
  • Wer Gastronomie, Handel und Dienstleistungen ab da nutzen will, muss sich aber ab 15. Jänner per Antigen-Schnelltest "freitesten".
  • Im Kulturbereich sollen Veranstalter die negativen Testbescheide kontrollieren. In anderen Bereichen wie Gastronomie oder Handel wird die Polizei Stichprobenkontrollen durchführen.
  • In mehreren Berufsgruppen mit häufigem Kontakt zu anderen Personen wird es verpflichtende wöchentliche Tests geben.