Freispruch für Ehemann im Mordprozess ohne Leiche
"Ich habe die Elisabeth nicht getötet. Ich habe zu hundert Prozent ein reines Gewissen", hatte der mittlerweile 65 Jahre alte Witwer in seinem Schlusswort erklärt. Er wurde unmittelbar nach der Verhandlung enthaftet. Kurz nach 17.30 Uhr verließ er die Justizanstalt Josefstadt. Er wurde von seiner 18 Jahre alten Tochter abgeholt, gemeinsam verließen sie in einem weißen Pkw den achten Bezirk.
Verteidiger Thomas Ressmann, bei dem sich Vater und Tochter noch gebührend verabschiedet hatten, merkte vor der Justizanstalt Josefstadt an, auch ihn hätte die ausgesprochen kurze, keine 20 Minuten dauernde Beratung der Geschworenen über die Schuldfrage überrascht. Die Erleichterung sei natürlich groß. Auf die Frage, ob er davon ausgehe, dass die Staatsanwaltschaft den Freispruch akzeptieren werde, meinte Ressmann gegenüber der APA, angesichts der Beharrlichkeit, mit der die Cold Case-Gruppe des Bundeskriminalamts gegen den 65-Jährigen ermittelt habe, sei nicht unbedingt davon auszugehen.
Für den Witwer dürfte sich in jedem Fall die Frage nach einer Haftentschädigung stellen. Immerhin war er im Februar 2021 - mehr als 15 Jahre nach der vermuteten Bluttat - festgenommen worden und seither in U-Haft gesessen. Der Freispruch erfolgte auch nicht im Zweifel, sondern - zieht man die einstimmige Entscheidung der acht Geschworenen in Betracht, die aus formalen Gründen bei der Urteilsverkündung in Entsprechung der Bestimmungen der StPO nicht begründet wurde - in aller Deutlichkeit.
"Fest steht, dass der Angeklagte diesen Mord begangen hat", hatte Staatsanwältin Julia Kalmar dagegen in ihrem Schlussvortrag erklärt. Sie ortete eine "geschlossene Indizienkette" und hielt fest: "Wenn man alles zusammen betrachtet, jedes einzelne Indiz, ist das ein Mosaik. Und das ergibt ein eindeutiges Bild." Dass Elisabeth G. sich das Leben genommen haben oder verschwunden sein könnte, um sich andernorts ein neues Lebens aufzubauen, sei "ausgeschlossen", sagte die Staatsanwältin: "Sie hätte die Tochter nie alleine zurückgelassen." Sie räumte ein, dass im Strafverfahren zwar der Zweifelsgrundsatz gilt: "Aber für mich gab es keine Zweifel. Sonst wäre es zu keiner Anklage gekommen und ich hätte das Verfahren einstellen müssen."
Verteidiger Reissmann betonte dagegen, es gebe "keinen wirklichen Beweis" für einen Mord. Gegen seinen Mandanten sei "ein Korb aus Vermutungen, unvollständigen Ermittlungen und viel Schmutzwäsche" aufgefahren worden. Man habe nach dem Verschwinden der Frau "von Anfang an mit Scheuklappen" und ausschließlich gegen den Angeklagten ermittelt. Zum Verbleib der Frau meinte Reissmann, er glaube, dieser könnte auch ein Unfall zugestoßen sein: "Oder sie ist zu einem Unbekannten ins Auto gestiegen, der nichts Gutes wollte."
Zuvor waren am vierten Verhandlungstag ehemalige Arbeitskolleginnen der Architektin, langjährige Freundinnen und Bekannte sowie eine frühere Liebhaberin und die beste Freundin des Angeklagten als Zeuginnen und Zeugen vernommen worden. Auch eine Psychologin, mit der der 65-Jährige und seine verschwundene Ehefrau Kontakt hatten, wurde befragt. Verfahrensrelevantes war dabei nicht zutage gekommen.
Die Anklage hatte dem 65-Jährigen vorgeworfen, Elisabeth G. "auf bisher unbekannte Art" getötet und an einem unbekannten Ort abgelegt haben. Von der Architektin fehlt seit 6. Dezember 2005 jede Spur. Sie hatte drei Monate vor ihrem Verschwinden nach Beziehungsproblemen die Scheidung eingereicht, war aus der ehelichen Wohnung ausgezogen und hatte sich eine andere Unterkunft gesucht. Wenige Stunden, bevor die damals 31-Jährige von der Bildfläche verschwand, hatte sie den Angeklagten aufgesucht, um Sachen abzuholen. Die Staatsanwältin zeigte sich überzeugt, dass ihr Mann sie zwischen 16.02 Uhr - zu diesem Zeitpunkt hatte die Frau ein Telefonat mit ihrem Vater beendet - und 17.43 Uhr - um diese Zeit tätigte der Angeklagte eine Bankomat-Behebung - getötet haben muss.
Die Anklage fußte vor allem auf dem Abschlussbericht der Cold Case-Gruppe, die im September 2020 in der Causa die zuvor bereits zwei Mal eingestellten Ermittlungen wieder aufgenommen hatte. Eine Blutspur in der Wohnung des Ehemanns sei seinerzeit "nicht erschöpfend untersucht worden", zudem habe man die vorhandenen Rufdaten "einer grafischen Analyse unterzogen". Die gewonnenen Ergebnisse hätten den Tatverdacht erhärtet und zur Festnahme des Mannes geführt, hieß es seitens des Bundeskriminalamts.
Die nähere, mit einer technisch zeitgemäßen Methode durchgeführte DNA-Untersuchung einer am Holzboden in der Wohnküche zutage gekommenen Blutspur bestätigte allerdings nur das, was der Angeklagte zuvor dazu schon von sich aus gesagt hatte. Er gab an, seine Frau hätte sich irgendwann verletzt und an der Hand geblutet, er habe sie verbunden, dabei sei Blut zu Boden getropft. Diese Darstellung wurde durch das neu eingeholte DNA-Gutachten nicht widerlegt. Der Expertise zufolge handelte es sich bei dem Fleck mit einem Durchmesser von 12,5 Zentimeter um eine Mischspur mit den biologischen Merkmalen der Vermissten und des Angeklagten.
Zur Rufdaten-Auswertung hieß es seitens der Cold Case-Ermittler, das nunmehrige grafische Bewegungsprofil zeige, dass das Handy der Frau am 6. Dezember in den Sendebereich des Angeklagten gekommen sei, diesen nicht mehr verlassen habe, zwischendurch deaktiviert und dann wieder in Aktivitäten versetzt wurde. Am 9. Dezember sei es kurz wieder eingeloggt worden. Der Handy-Sendebereich, der die Wohnung des Angeklagten mitumfasste, erstreckte sich allerdings bis zur nahe gelegenen Donau. Und der seinerzeitigen Aussage des Vaters der Architektin zufolge soll die im Jahr 2005 an Depressionen leidende Frau - sie nahm dagegen Tabletten und war auch in Behandlung - just an der Alten Donau einen "Platz" gefunden gehabt haben, den sie immer wieder aufsuchte, um über ihr Leben nachzudenken. "Der einzige Grund, warum sie nicht ins Wasser gegangen ist, war ihre Tochter", hatte der Vater unmittelbar nach dem Verschwinden der 31-Jährigen angegeben. Und weiters erklärte er, sie habe "bereits mehrfach Andeutungen in Richtung Selbstmord" gemacht. In der Abgängigkeitsanzeige, die der Vater am 9. Dezember erstattete, hieß es wörtlich: "Selbstmord wird befürchtet". Als Ursache hatte der Vater die bevorstehende Scheidung ins Treffen geführt.
Nach der Vermissten wurden mehrfach groß angelegte Suchaktionen mit Spürhunden - an der Alten Donau und am Grundstück des Angeklagten - durchgeführt. Gefunden wurde dabei nichts.
Zusammenfassung
- Am Wiener Landesgericht ist am Donnerstag im Mordprozess um die seit Anfang Dezember 2005 vermisste Elisabeth G. der Ehemann der Architektin vom Vorwurf freigesprochen worden, diese getötet zu haben.
- Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab, der Freispruch ist daher nicht rechtskräftig.
- Kurz nach 17.30 Uhr verließ er die Justizanstalt Josefstadt.
- Als Ursache hatte der Vater die bevorstehende Scheidung ins Treffen geführt.