Das bringt das neue Schuljahr
Das neue Schuljahr beginnt nächste Woche, wie das alte geendet hat - nämlich ohne generelle Test- bzw. Maskenpflicht. Allerdings dürfen Direktoren anlassbezogen, also etwa bei festgestellten Infektionen in einer Klasse, für bis zu zwei Wochen Antigentests und Masken vorschreiben.
Die Stadt Wien bittet anlässlich des Schulstarts am Montag darum, vor Besuch der Schule einen PCR-Test zu absolvieren. Bundesweit ist dies nicht vorgeschrieben, aber (auf freiwilliger Basis) empfohlen
Maskenpflicht für Infizierte
Trotz Kritik bleibt Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) dabei, dass symptomlose Lehrer und Schüler ab der Sekundarstufe I (Mittelschule, AHS-Unterstufe) trotz Infektion mit einer FFP2-Maske in den Unterricht kommen dürfen. Er räumte allerdings ein, dass der Bund dies bei den Lehrern nur für den AHS- und BMHS-Bereich vorgeben kann - an Pflichtschulen (dort sind die Länder Dienstgeber der Lehrer, Anm.) können die Länder andere Regelungen treffen, wie es etwa bereits Wien und das Burgenland angekündigt haben.
Schulen müssen Infizierten einen eigenen (Masken-)Pausenraum zur Verfügung stellen - dort können sie die FFP2-Maske abnehmen. Die Entscheidung, ob symptomlose Infizierte in die Schule gehen, treffen diese selbst, betonte Polaschek vorab. "Wenn ich mich nicht gesund fühle, muss ich das nicht. Das ist eine subjektive Einschätzung." Wer für sich aber das Gefühl habe, er könne in die Schule, der soll dies auch dürfen, wenn er keine Symptome aufweise.
Schulpflicht für ukrainische Kinder
Ab dem neuen Schuljahr wird die Schulpflicht auch uneingeschränkt für ukrainische Kinder gelten. Zuletzt waren 11.000 ukrainische Kinder und Jugendliche im österreichischen Schulsystem - mit dieser Zahl wird auch zu Beginn des neuen Schuljahrs gerechnet.
In unterrichtsfreien Zeiten dürfen ukrainische Schüler aber weiter schulische Infrastruktur nutzen, um etwaigem Online-Unterricht aus der Ukraine zu folgen. Gleichzeitig will man den muttersprachlichen Unterricht ausbauen - etwa durch Freigegenstände.
Finanzielle Unterstützung zum Schulstart
Der Schulbeginn ist für viele Familien eine große finanzielle Belastung. Seit 2015 unterstützt deshalb das Sozialministerium Kinder, die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe beziehen, mit der Aktion "Schulstartklar!". Wurden dabei früher Sachpakete im Wert von durchschnittlich 100 Euro vergeben, erhalten die Kinder diesmal Gutscheine für Schulartikel im Wert von 80 Euro. Dazu kommen als Teuerungsausgleich noch Gutscheine im Wert von 40 Euro für Anschaffungen wie Kleidung.
Neuer Pflichtgegenstand
Das Fach soll "Digitale Grundbildung" das inhaltliche Gegenstück zur im Herbst 2021 begonnenen Ausstattung der Schüler mit günstigen Endgeräten sein. Auf dem Lehrplan stehen aber nicht nur sogenannte "informatische" Fähigkeiten, sondern auch Medien- und Anwendungskompetenz.
Ganz neu ist das Fach allerdings nicht: Es wurde bisher aber als sogenannte "verbindliche Übung" unterrichtet - also ohne Benotung. Die Schulen hatten außerdem die Wahl: Sie konnten für die verbindliche Übung zwischen zwei und vier Wochenstunden über die gesamten vier Jahre AHS-Unterstufe bzw. Mittelschule gerechnet reservieren (also im Schnitt zwischen einer halben und einer Wochenstunde pro Klasse Anm.) bzw. sie auch anstatt eigener Stunden in den Fachunterricht anderer Gegenstände integrieren.
Das geht jetzt nicht mehr: Grundsätzlich muss nun in jeder Klasse eine Stunde pro Woche für das Fach reserviert sein. Die Schüler bekommen auch Noten.
Digitale Kompetenzen ausbauen
Thematisch geht es laut Lehrplan unter anderem um die Nutzung von Suchmaschinen im Internet (1.Klasse), das Erfassen, Filtern, Sortieren, Interpretieren und Darstellen von Daten (2. Klasse), die Erklärung des Begriffs "Social Media" bzw. das Verständnis, welche Interessen das jeweils anbietende Unternehmen hat (ebenfalls 2. Klasse) oder den Schutz von Geräten und Inhalten vor Viren bzw. Schadsoftware/Malware (3. Klasse).
Einerseits sollen die Schülerinnen und Schüler also lernen, wie sie etwa Tabellenkalkulationsprogramme bedienen oder den Code eines selbst entwickelten Computerprogramms verändern können, damit es schneller und stabiler läuft. Andererseits soll aber auch vermittelt werden, unter welchen Bedingungen Bilder oder Fotos anderer Menschen verschickt werden dürfen oder wie man Fake News erkennt.
Ab dem Schuljahr 2023/24 steht das neue Fach dann auch fix am Stundenplan der vierten Klassen (8. Schulstufe).
Zusammenfassung
- Der Schulbeginn steht kurz bevor.
- Das neue Schuljahr startet mit fast keinen Corona-Maßnahmen und einem neuen Pflichtgegenstand.