Schulstart heuer ohne Test- und Maskenpflicht
"Wie in allen anderen Lebensbereichen gilt es auch im Schulbereich, mit COVID-19 leben zu lernen", heißt es etwa im Erlass. Zu Schulbeginn empfiehlt das Ministerium aber auf freiwilliger Basis die Durchführung von Tests: Wie schon im Vorjahr sollen die Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit am ersten Schultag bereits mit einem gültigen (PCR-)Test an die Schule kommen. Außerdem werden in der ersten Schulwoche am Montag, Dienstag und Mittwoch an allen Schulen Antigentests angeboten, die Schüler, Lehrer und Verwaltungspersonal nutzen können. Für die zweite Schulwoche bekommen die Schüler auf Wunsch drei Antigen-Schnelltests für die Verwendung daheim mit, um sich etwa Sonntagabend oder Montagfrüh zu testen.
Laut Variantenmanagementplan der Regierung befindet sich Österreich pandemietechnisch im "Szenario 2" (Günstiger Fall) - verpflichtende PCR-Tests gäbe es erst in "Szenario 3" (Ungünstiger Fall). Bis dorthin können die jeweiligen Schulleitungen oder die Bildungsdirektionen anlassbezogen schärfere Regeln an ihrer Einrichtung vorsehen - etwa Antigentests oder Masken. Für bis zu zwei Wochen kann dies die jeweilige Schule selbst anordnen, für einen längeren Zeitraum braucht es die Zustimmung der jeweiligen Bildungsdirektion. Für die Einführung von Distance Learning ist ebenfalls das OK der Bildungsdirektion nötig. PCR-Tests kann nur das Bildungsministerium selbst anordnen.
Trotz Kritik bleibt Polaschek auch dabei, dass symptomlose Lehrer und Schüler ab der Sekundarstufe I (Mittelschule, AHS-Unterstufe) trotz Infektion mit einer FFP2-Maske in den Unterricht kommen dürfen. "Es gibt keinen Grund, den Bildungsbereich anders zu behandeln als andere Lebensbereiche." Er räumte allerdings ein, dass der Bund dies bei den Lehrern nur für den AHS- und BMHS-Bereich vorgeben kann - an Pflichtschulen (dort sind die Länder Dienstgeber der Lehrer, Anm.) können die Länder andere Regelungen treffen, wie es etwa bereits Wien und das Burgenland angekündigt haben. Für sinnvoll halte er solche "Inselregelungen" aber nicht, so Polaschek.
Schulen müssen Infizierten einen eigenen (Masken-)Pausenraum zur Verfügung stellen - dort können sie die FFP2-Maske abnehmen, heißt es im Rundschreiben. Die Entscheidung, ob symptomlose Infizierte in die Schule gehen, treffen diese selbst, betonte Polaschek. "Wenn ich mich nicht gesund fühle, muss ich das nicht. Das ist eine subjektive Einschätzung." Wer für sich aber das Gefühl habe, er könne in die Schule, der soll dies auch dürfen, wenn er keine Symptome aufweise.
Begrüßt werden die Corona-Regeln grundsätzlich von Lehrer-, Eltern- und Schülervertretern. Die freiwilligen Tests zu Schulbeginn würden eine gewisse Sicherheit bringen, so der oberste Lehrergewerkschafter Paul Kimberger. Wichtig sei der Gewerkschaft auch gewesen, dass die Schulen in diesem Jahr wieder autonom für bis zu zwei Wochen Masken und (Antigen-)Testpflicht erlassen können. Nicht einverstanden sind alle Schulpartner dagegen mit der Möglichkeit, dass symptomlose Infizierte mit FFP2-Maske in die Schule dürfen. Allerdings rechnen etwa die Elternvertreter ohnehin nicht damit, dass dies auch tatsächlich in Anspruch genommen wird.
Vorerst verlängert wurden die Matura-Bestimmungen, die nun auch bei den Nebenterminen im Herbst und Winter zum Einsatz kommen. Die konkreten Regelungen für den nächsten Haupttermin im Mai/Juni 2023 werden erst erarbeitet.
Zusammenfassung
- Das neue Schuljahr beginnt nächste Woche, wie das alte geendet hat - nämlich ohne generelle Test- bzw. Maskenpflicht.
- Allerdings dürfen Direktoren anlassbezogen, also etwa bei festgestellten Infektionen in einer Klasse, für bis zu zwei Wochen Antigentests und Masken vorschreiben.
- Das hat das Bildungsministerium in einem Erlass an die Schulen festgeschrieben.
- Für sinnvoll halte er solche "Inselregelungen" aber nicht, so Polaschek.