Frau vom Vorwurf des zweifachen Mordversuchs freigesprochen

Eine 17-Jährige ist am Montag von einem Geschworenengericht in Salzburg vom Vorwurf des zweifachen Mordversuches freigesprochen worden. Die junge Frau, die ihren Ex-Freund mit einem Hammer geschlagen und laut Anklage erstechen wollte, weil sie sich mit dem Beziehungs-Aus nicht habe abfinden können, wurde wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt.

Eine 17-Jährige ist am Montag von einem Geschworenengericht in Salzburg vom Vorwurf des zweifachen Mordversuches freigesprochen worden. Die junge Frau, die ihren Ex-Freund mit einem Hammer geschlagen und laut Anklage erstechen wollte, weil sie sich mit dem Beziehungs-Aus nicht habe abfinden können, wurde wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Den Freispruch vom versuchten Mord haben die Geschworenen einstimmig gefällt. Die junge Frau hatte eine Tötungsabsicht bestritten. Sie habe ihren Ex-Freund bei den beiden Vorfällen im September und Oktober 2019 nur Angst machen und ihn zu einem Gespräch zwingen wollen, damit er wieder mit ihr eine Beziehung eingeht, beteuerte sie.

Die Salzburgerin war bis Sommer 2019 eine eineinhalb Jahre dauernde, intime Beziehung mit dem damals 30-jährigen Vater eines Kindes eingegangen. Dann beendete der Mann das Verhältnis, um wieder mit der Mutter seines Kindes zusammen zu sein. "Die Angeklagte konnte sich nicht damit abfinden", sagte Staatsanwältin Sandra Lemmermayer.

Die 17-Jährige habe deshalb den Plan gehabt, den Mann mit einem Messer zu erstechen, erklärte die Staatsanwältin. Dieser Plan sei zweimal gescheitert: am 23. September, nachdem die Beschuldigte einen Hammer auf seinen Hinterkopf schlug und ihm eine blutende Wunde zufügte - er konnte ihr den Hammer wegnehmen, und am 21. Oktober, als sie ihm im Gebüsch vor seinem Haus auflauerte und ein Messer in der Hand hielt. Als der Mann stürzte und um Hilfe rief, lief der Teenager davon.

In beiden Fällen habe die Angeklagte keinen Mordvorsatz gehegt, erklärte Verteidiger Leopold Hirsch. Er plädierte auf Körperverletzung und Nötigung beziehungsweise gefährliche Drohung.

ribbon Zusammenfassung
  • Den Freispruch vom versuchten Mord haben die Geschworenen einstimmig gefällt.
  • "Die Angeklagte konnte sich nicht damit abfinden", sagte Staatsanwältin Sandra Lemmermayer.