Coronavirus: 56 Anträge und 2 Haftungsklagen beim VfGH
Die Coronakrise macht dem Verfassungsgerichtshof Arbeit. Wie VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter am Montag im Budgetausschuss berichtete, gebe es im diesem Kontext bereits 56 Individualanträge und zwei Staatshaftungsklagen, wobei es sich in einem Fall um den Verfahrenshilfeantrag eines Zivildieners handle.
Generell versicherte Grabenwarter laut Parlamentskorrespondenz, dass die Arbeit des VfGH trotz kompletter Umstellung auf Teleworking zügig weiterlaufe. Alleine in den letzten Wochen seien rund 200 Entscheidungen ausgefertigt worden.
Besondere Auswirkungen auf den Arbeitsanfall habe die Dynamik des Asyl- und Fremdenrechts. Im Jahr 2019 sei neuerlich eine markante Steigerung der Fallzahlen in diesem Bereich zu verzeichnen gewesen. Sie lagen mit über 3.200 Fällen bereits bei über 62 Prozent des Gesamtanfalls. Während die allgemeine Verfahrensdauer durchschnittlich 123 Tage beträgt, liege man beim Asylrecht mit 110 Tagen sogar noch darunter, teilte Grabenwarter mit.
Der Anteil an Asylrechtsangelegenheiten ist im VwGH ähnlich hoch und lag im Vorjahr bei etwa 3.000 Fällen. Die Verfahrensdauer in diesem Bereich betrage mittlerweile 1,5 Monate, dies könne man kaum mehr beschleunigen, erklärte der Präsident des Verwaltungsgerichtshof, Rudolf Thienel, im Budgetausschuss. Froh zeigte er sich darüber, dass durch das Fristenmoratorium und die Ausweitung der Umlaufbeschlüsse die Arbeit des VwGH erleichtert worden sei, zumal derzeit keine Sitzungen stattfinden könnten. Der Rückstau halte sich daher in Grenzen. Man werde jedoch die Corona-Krise zum Anlass nehmen, um noch mehr auf die Digitalisierung zu setzen und einige Projekte vorziehen, konstatierte Thienel.
Zusammenfassung
- Die Coronakrise macht dem Verfassungsgerichtshof Arbeit.
- Der Anteil an Asylrechtsangelegenheiten ist im VwGH ähnlich hoch und lag im Vorjahr bei etwa 3.000 Fällen.