Corona-Verordnung: Zwei Hauhalte, vier Erwachsene und kontrollierende Frisöre
Die Lockerung des Lockdowns wird am Donnerstag vom Hauptausschuss des Nationalrats mit dem Beschluss der dazu gehörigen Verordnung quasi amtlich gemacht. Das vorliegende Papier zeigt kaum Überraschungen. Wie geplant können der gesamte Handel und persönliche Dienstleister ab Montag wieder öffnen. Während in die Geschäfte weniger Leute hinein dürfen, ist dieses Schicksal Friseuren und Kosmetikerinnen erspart geblieben.
Handel
All diesen Gruppen gleich ist aber, dass künftig eine FFP2-Maske wie schon im Lebensmittelhandel getragen werden muss. Zudem wird in jenen Handelsbetrieben, die zuletzt pausieren mussten, eine neue Höchstgrenze für Besucher eingezogen. Für jeden Kaufwilligen muss 20 Quadratmeter Platz sein. Bei den "persönlichen Dienstleistern" verzichtet man auf diese Verschärfung, sondern es kommt wie im Lebensmittelhandel oder Drogerien die 10-Quadratmeter-Regel/Kunde zum Einsatz.
Begründet wird dies damit, dass das Infektionsrisiko beispielsweise beim Friseur, im Kosmetikstudio oder beim Tätowierer gering sein müsste, da dort ohnehin eine Vortest-Pflicht gilt. Diese Dienstleistungen darf man nämlich nur in Anspruch nehmen, wenn ein maximal 48 Stunden alter PCR- oder Antigentest, der negativ ausgefallen ist, mitgeführt wird. Heimtests gelten nicht als Beleg, dafür all jene in Teststraßen, Apotheken, medizinischen Laboren und Arzt-Praxen. Für sämtliche Bereiche, wo in dieser Verordnung Tests vorgeschrieben werden, gilt übrigens, dass Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr ausgenommen sind.
Testungen
Ausgeweitet werden sollen die Testungen überhaupt, das aber vor allem für bestimmte Gruppen. Lehrer, Kindergartenpersonal, Menschen mit unmittelbarem Kundenkontakt, Arbeitnehmer in der Lagerlogistik (ohne Abstandsmöglichkeit) und Personen, die im Parteienverkehr in Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten tätig sind, müssen alle sieben Tage einen negativen Test vorweisen. Können sie das nicht, müssen sie eine FFP2-Maske tragen. In Spitälern und Pflegeeinrichtungen gibt es analoge Regelungen schon länger.
Freizeit-Bereich
Mehr Möglichkeiten werden durch die Verordnung im Freizeit-Bereich geschaffen. Für Kulturinteressierte oder die es noch werden wollen, werden Museen, Kunsthallen, kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien und Archive geöffnet. Auch Wanderausstellungen werden ermöglicht. Für Kinder und Naturliebhaber zusätzlich interessant ist, dass Tierparks, Zoos und botanische Gärten wieder aufsperren können. In diesem Freizeitbereich gilt die 20 Quadratmeter/Kunde-Regelung.
Zwei Haushalte, vier Erwachsene, sechs Kinder
Der umstrittene Modus, wonach man nur eine Person aus einem anderen Haushalt treffen darf, fällt. Nunmehr lautet die Vorgabe, dass jeweils zwei Haushalte, nicht aber mehr als vier Erwachsene zusammenkommen können. Schlechte Nachricht für Großfamilien: Mehr als sechs minderjährige Kinder sind bei diesen Zusammenkünften nicht gestattet.
Schließlich gibt es noch Erfreuliches für Fahrschulen. Fahraus- und -weiterbildungen sowie allgemeine Fahrprüfungen sind wieder möglich.
Kontrollen
Mit der Lockerung werden auch die Eintrittstests eingeführt. Diese Testergebnisse dürfen laut Verordnung nun nicht nur die Polizei, sondern auch Betriebsinhaber und damit auch z.B. Frisöre kontrollieren.
Schul-Verordnung fehlt noch
Für den Präsenzunterricht an den Schulen gibt es eine eigene Verordnung des Bildungsministers, die nicht durch das Parlament muss. Das heißt, sie muss auch nicht zwingend am Donnerstag vorgelegt werden.
Als Fragezeichen bleiben die neuen Tiroler-Virusvarianten. Die prominente Virologin und Regierungsberaterin Dorothee von Laer hatte am Donnerstag gefordert, das Bundesland ein Monat zu isolieren. Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) wird sich am Vormittag am Rande einer Landtagssitzung mit den Klubchefs der anderen Parteien dazu beraten.
Zusammenfassung
- Die Überraschungen in der Verordnung halten sich in Grenzen. Treffen dürfen sich ab 8. Februar zwischen 6 und 20 Uhr wieder zwei Haushalte und maximal vier Erwachsene. Inhaber von Betrieben und damit z.B. auch Frisöre dürfen dann auch Testergebnisse kontrollieren.