Corona-positiv - Darf ich trotzdem wählen gehen?
Laut angepasster COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung dürfen Personen, die corona-positiv getestet wurden, ebenfalls an der Wahl teilnehmen. Betroffene Personen dürfen sowohl wählen gehen als auch als Wahlbeisitzer:innen die Wahl beaufsichtigen.
Zum Zweck des Wählens dürfen - auch mit positivem Testbescheid - Schulen, aber auch Alten- und Pflegeheimen aufgesucht werden (§ 4 Abs. 2, Pkt. 8). Allerdings müsse bei einer COVID-19-Infektionen durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden, wie das Gesundheitsministerium gegenüber PULS 24 ausführt. Die Einhaltung entsprechender Schutzmaßnahmen seien ebenfalls zu beachten.
Zur Identifikation der wahlberechtigten Person ist ein kurzes Abnehmen der Maske im Wahllokal erlaubt (§ 3 Abs 2, Pkt. 3).
Zusammenfassung
- Am Sonntag wählt Österreich einen neuen (oder vielleicht alten) Bundespräsidenten. Was tun, wenn man allerdings plötzlich an COVID-19 erkrankt?
- Kann man dann trotzdem sein Wahlrecht ausüben?
- PULS 24 hat beim Gesundheitsministerium nachgefragt.