Corona: Neue Strafen bei Einreise
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hat eine Verordnung über die Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz erlassen, die ab Mittwoch 0.00 Uhr in Kraft tritt. Der Hintergrund ist, dass nach dem Epidemiegesetz keine Übertretungen geahndet werden können. Künftig würden also Verwaltungsübertretungen nach der Einreise nach Österreich mit dieser Verordnung geahndet, hieß es am Dienstagabend aus dem Gesundheitsministerium.
Gleichzeitig werde die Verordnung über die Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung nach dem Epidemiegesetz 1950 und dem Covid-19-Maßnahmengesetz, BGBl. II Nr. 152/2020, außer Kraft gesetzt.
So sind laut der neuen Verordnung künftig für das "Fehlen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung", das "Fehlen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder einer Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard", sowie für die "fehlende Bereithaltung eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr" 90 Euro zu bezahlen.
Zusammenfassung
- Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hat eine Verordnung über die Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz erlassen, die ab Mittwoch 0.00 Uhr in Kraft tritt.
- Der Hintergrund ist, dass nach dem Epidemiegesetz keine Übertretungen geahndet werden können.
- Künftig würden also Verwaltungsübertretungen nach der Einreise nach Österreich mit dieser Verordnung geahndet, hieß es am Dienstagabend aus dem Gesundheitsministerium.
- Gleichzeitig werde die Verordnung über die Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung nach dem Epidemiegesetz 1950 und dem Covid-19-Maßnahmengesetz, BGBl. II Nr. 152/2020, außer Kraft gesetzt.
- So soll das Fehlen einer Maske zukünftig 90 Euro kosten.