Bundesheer: Teilnahme an Demos in Uniform ist verboten
Die FPÖ mobilisiert auch nach der Covid-Erkrankung ihres Bundesparteichefs Herbert Kickl weiter eifrig für die für Samstag geplante Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen. Am Montag rief die FPÖ-nahe selbsternannte "Bundesheergewerkschaft" FGÖ seine Mitglieder zur Teilnahme an der Demo auf.
"Bei der FGÖ handelt es sich rechtlich nicht um eine Gewerkschaft sondern einen privaten Verein von Bundesheer-Bediensteten, der sich nur so nennt", betont Bundesheer-Sprecher Michael Bauer gegenüber PULS 24. Das Bundesheer ist wie andere Teile des öffentlichen Dienstes in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) organisiert. Auf Twitter teilte er eine entsprechende Verlautbarung.
https://twitter.com/Bundesheerbauer/status/1460224462918406144
Zu dem FGÖ-Aufruf sagt Bauer, dass auch Bundesheer-Angehörigen als Privatpersonen grundsätzlich die selben Rechte auf freie Meinungsäußerung zustehe wie allen anderen Bürgern. Angehörige des Bundesheeres dürfen bei öffentlichen Auftritten allerdings nicht das Ansehen des Bundesheeres oder das Vertrauen in die Landesverteidigung schädigen.
Parteipolitische Bestätigung in ihrer Funktion als Bundesheer-Angehörige ist ihnen aber verboten. Ein Auftritt in Uniform bei Demos oder allgemein parteipolitischen Veranstaltungen ist nicht erlaubt und hätte disziplinarrechtliche Konsequenzen.
Wie diese aussehen, könne man pauschal nicht sagen. "Das wird von einer Disziplinarkommission im konkreten Einzelfall geklärt", erklärt Bauer. Denn je nachdem, ob die betreffende Person beispielsweise Berufssoldat oder Milizangehöriger ist, sind unterschiedliche Strafen festgelegt.
Zusammenfassung
- Die FPÖ mobilisiert auch nach der Covid-Erkrankung ihres Bundesparteichefs Herbert Kickl weiter eifrig für die für Samstag geplante Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen.
- Am Montag rief die FPÖ-nahe selbsternannte "Bundesheergewerkschaft" FGÖ seine Mitglieder zur Teilnahme an der Demo auf.
- "Bei der FGÖ handelt es sich rechtlich nicht um eine Gewerkschaft sondern einen privaten Verein von Bundesheer-Bediensteten, der sich nur so nennt", betont Bundesheer-Sprecher Michael Bauer gegenüber PULS 24.
- Zu dem FGÖ-Aufruf sagt Bauer, dass auch Bundesheer-Angehörigen als Privatpersonen grundsätzlich die selben Rechte auf freie Meinungsäußerung zustehe wie allen anderen Bürgern.
- Angehörige des Bundesheeres dürfen bei öffentlichen Auftritten allerdings nicht das Ansehen des Bundesheeres oder das Vertrauen in die Landesverteidigung schädigen.
- Parteipolitische Bestätigung in ihrer Funktion als Bundesheer-Angehörige ist ihnen aber verboten. Ein Auftritt in Uniform bei Demos oder allgemein parteipolitischen Veranstaltungen ist nicht erlaubt und hätte disziplinarrechtliche Konsequenzen.