Bundesbehörden ab 18. Mai wieder mit Parteienverkehr
Bundesbehörden sollen ab 18. Mai wieder ihren geregelten Parteienverkehr aufnehmen. Das hat die Regierung am Mittwoch im Ministerrat beschlossen. Kundinnen und Kunden müssen dabei Mund-Nasen-Schutz tragen, ebenso die Beamten - sofern keine Plexiglaswand vorhanden ist. Die dafür nötigen Mitarbeiter werden als "unverzichtbares Schlüsselpersonal" definiert, andere sollen im Home-Office bleiben.
Nach Angaben des Beamtenministeriums arbeiten etwa 90.000 Bundesbedienstete von zuhause. "Das in den meisten Dienstbereichen großflächig praktizierte Home-Office bleibt grundsätzlich bis auf weiteres noch aufrecht", heißt es im Beschluss der Regierung. Erst wenn es die Infektionslage zulasse, sei eine weitgehende Aufhebung denkbar.
Die einzelnen Ministerien werden aufgefordert, sich "für die Zeit danach" neue Arbeitsmethoden zu überlegen, denn: "Die Telearbeit wird in Zukunft sicher eine noch größere Rolle spielen als bisher."
Auch mehrere Bundesländer haben bereits angekündigt, den eingeschränkten Parteienverkehr ab Mitte Mai wieder hochzufahren.
Zusammenfassung
- Kundinnen und Kunden müssen dabei Mund-Nasen-Schutz tragen, ebenso die Beamten - sofern keine Plexiglaswand vorhanden ist.
- Die dafür nötigen Mitarbeiter werden als "unverzichtbares Schlüsselpersonal" definiert, andere sollen im Home-Office bleiben.
- "Das in den meisten Dienstbereichen großflächig praktizierte Home-Office bleibt grundsätzlich bis auf weiteres noch aufrecht", heißt es im Beschluss der Regierung.