Neonazi-Massenmörder Breivik bleibt im Gefängnis
In dem Urteil des Amtsgerichts von Ringerike, Asker und Bærum heißt es laut der norwegischen Nachrichtenagentur NTB, dass die Wiederholungsgefahr seit Breiviks Verurteilung im Jahr 2012 nicht verringert sei.
Zwar sei positiv anzumerken, dass der Rechtsterrorist begonnen habe, an rehabilitierenden Maßnahmen teilzunehmen. Diese hätten bisher jedoch noch keine Wirkung gezeigt.
Breivik will in Berufung gehen
Breiviks Anwalt sagte der Agentur zufolge, sein Mandant wolle gegen die Entscheidung Berufung einlegen.
Breivik, der sich heute Fjotolf Hansen nennt, hatte am 22. Juli 2011 im Osloer Regierungsviertel und unter überwiegend jungen Menschen auf der Insel Utøya insgesamt 77 Menschen getötet. Dafür war er 2012 zu 21 Jahren Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden - der höchsten Strafe, die die norwegische Rechtsprechung damals kannte.
Seit Ablauf der Mindestdauer darf er in regelmäßigen Abständen die gerichtliche Prüfung beantragen, ob er vorzeitig freigelassen werden kann. Sein erster Versuch scheiterte Anfang 2022.
Während dieses jüngsten Verfahrens gab es zum ersten Mal seit Breiviks Verurteilung im Jahr 2012 eine neue Einschätzung zur psychischen Gesundheit des Rechtsterroristen. Die Sachkundigen kamen zu dem Schluss, dass der 45-Jährige nicht psychotisch oder psychisch krank sei.
Zusammenfassung
- Der norwegische Rechtsterrorist Anders Behring Breivik bleibt weiterhin in Haft, da das Gericht seinen Antrag auf vorzeitige Entlassung aufgrund anhaltender Wiederholungsgefahr abgelehnt hat.
- Breivik, der sich jetzt Fjotolf Hansen nennt, wurde 2012 zu 21 Jahren Sicherheitsverwahrung verurteilt, nachdem er am 22. Juli 2011 insgesamt 77 Menschen getötet hatte.
- Seit Ablauf der Mindestdauer darf er in regelmäßigen Abständen die gerichtliche Prüfung beantragen, ob er vorzeitig freigelassen werden kann. Sein erster Versuch scheiterte Anfang 2022.
- Während des Verfahrens wurde erstmals seit 2012 Breiviks psychische Gesundheit neu bewertet, wobei festgestellt wurde, dass er weder psychotisch noch psychisch krank ist.