Bessere Regeln für Spendenabsetzbarkeit, Lob von NGOs
Um ehrenamtlich Tätige steuerlich zu unterstützen und in diesem Bereich für Rechtssicherheit zu sorgen, sollen Zahlungen von gemeinnützigen Organisationen an ihre Freiwilligen einkommensteuerfrei sein, sofern diese von der Körperschaft freiwillig geleistet werden. Das kleine Freiwilligenpauschale soll maximal 30 Euro pro Kalendertag bzw. 1.000 Euro pro Kalenderjahr betragen. Beim großen Freiwilligenpauschale soll eine höhere Gesamtsumme von 50 Euro pro Kalendertag bzw. 3.000 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei belassen werden können, wenn Tätigkeiten z.B. für Sozialdienste, in der Gesundheitspflege oder auch in der Kinder- und Behindertenvorsorge vorgenommen werden. Ebenfalls gilt das große Pauschale bei der Hilfestellung in Katastrophenfällen sowie für Funktionen als Ausbildner oder Übungsleiter, worunter etwa Kapellmeister fallen. Die Regierung geht davon aus, dass insgesamt zwei Millionen Personen von der Maßnahme profitieren können.
Für gemeinnützige Stiftungen wird die Mittelverwendung in den ersten Jahren flexibler gestaltet. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, Zuwendungen zur Vermögensausstattung langfristig für gemeinnützige Zwecke zu veranlagen und zu verwenden, ohne dass sofort steuerpflichtige Vorgänge anfallen.
Besonders für kleine Vereine stellen die dreijährige Tätigkeit auf dem begünstigten Gebiet, bis die Absetzbarkeit anerkannt wird, sowie die jährliche Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen durch eine Wirtschaftsprüferin bzw. einen Wirtschaftsprüfer eine finanzielle Belastung dar, weshalb die dreijährige Frist auf ein Jahr verkürzt und die jährliche Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer durch ein vereinfachtes Verfahren für kleine Vereine ersetzt werden.
Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) sah in einer Aussendung die größte Reform in diesem Bereich seit zwölf Jahren. Der besondere Beitrag, den Spenderinnen und Spender leisteten, aber auch jener Menschen, die sich ehrenamtlich engagierten, könne nicht hoch genug geschätzt werden. Das verdiene noch stärkere steuerliche Anerkennung, weshalb die Spendenabsetzbarkeit vor allem auf die Bereiche Bildung, Sport, Kunst und Kultur ausgeweitet werde.
Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) betonte, dass so künftig alle gemeinnützigen Organisationen und Vereine von einer Spendenbegünstigung profitieren könnten. Damit werde es für noch mehr Menschen attraktiv zu spenden. Gemeinnützige Organisationen stärkten den Zusammenhalt und seien ein wirksames Gegenmittel gegen Hass und Spaltung.
Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) zeigte sich ein einem Statement zufrieden: "Alle diese Freiwilligen machen das bestehende Angebot in Sozial- und Gesundheitseinrichtungen, Kultur- und Sportvereinen und vielen anderen Bereichen unserer Gesellschaft möglich. Als Freiwilligenminister freue ich mich über die Erweiterung der Spendenabsetzbarkeit und die gesetzliche Verankerung und Erhöhung von einkommensteuerbefreiten Freiwilligenpauschalen." Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) freute sich über den "wichtigen Schritt", dieser werde auch für den Kunst- und Kulturbereich "klare Verbesserungen" bringen.
Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) freute sich per Aussendung über eine maßgebliche Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Bildungs- und Forschungsstandort, die gerade in Zeiten der Teuerung wichtig sei. Es werde nicht nur das Spenden für diesen Bereich attraktiver, es entstehe über das Stiftungskapital auch ein weiteres Instrument zur langfristigen Drittmittelfinanzierung im Forschungs- und Hochschulbereich.
Lob gab es auch von mehreren NGOs: "Die Novellierung des Freiwilligengesetzes bringt Verbesserungen für Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, wie etwa die Erhöhung der Freiwilligenpauschale", sagte der Präsident des Roten Kreuzes, Gerald Schöpfer, in einer Presseaussendung. "Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Fundament unserer täglichen Arbeit, sie haben sich diese Anerkennung verdient."
Auch Stefan Wallner, Geschäftsführer des Bündnis für Gemeinnützigkeit, sprach von einem "historischen Reformpaket". "Das ist das größte Reformpaket für den gemeinnützigen Sektor und die Freiwilligenorganisationen in den letzten 30 Jahren", sagte er in einer Aussendung. Das Vorhaben bringe nicht nur die Spendenabsetzbarkeit für alle gemeinnützigen Zwecke, sondern auch weniger Bürokratie für NPOs, Top-Bedingungen für gemeinnützige Stiftungen und deutliche Verbesserungen für das Ehrenamt.
Ebenso positiv bewertete der Verband für gemeinnütziges Stiften die Pläne: Nach "jahrelangen Bemühungen" freue man sich "auf international vergleichbare Top-Bedingungen, die Österreichs gemeinnützige Stiftungsszene massiv stärken werden", erklärte Verbands-Vorstandsmitglied Günther Lutschinger. In seiner Funktion als Geschäftsführer des Fundraising Verband Austria sprach er darüber hinaus von einem "Meilenstein": "Nach fast zwei Jahren an Austausch- und Beratungsrunden mit der Politik und Verwaltung ist die Freude über ein Maßnahmenpaket, das vom Ehrenamt über die Spendenabsetzbarkeit bis zum Stiftungswesen wirklich erstklassige Bedingungen für eine starke Kultur des Gebens schafft, groß."
Seitens der Industriellenvereinigung (IV) hieß es, man begrüße die Erweiterung der steuerlichen Spendenbegünstigung auf Bildungs- und Forschungseinrichtungen. Damit könnten "innovative Schulentwicklungsprojekte mit Schwerpunkten wie beispielsweise Bildungs- und Berufsorientierung, Wirtschaftsbildung oder die Beschaffung von Lehrmittel zur Unterstützung moderner Unterrichtsgestaltung finanziert werden", so Generalsekretär Christoph Neumayer.
Zusammenfassung
- Nach der Grundsatz-Verständigung Anfang Juli hat sich die Koalition nun auf einen Begutachtungsentwurf zur Reform der Absetzbarkeit von Spenden geeinigt.