BAK erteilte U-Ausschuss zu Ermittlungsauftrag Absage
Neben formalen Gründen wie die Frage, ob eine zusätzliche Beweisanforderung überhaupt vor Ablauf der Frist des grundsätzlichen Beweisbeschlusses gefasst werden könne, stößt sich das BAK an Grundsätzlichem. So kommen für seine Erhebungen ausschließlich Bestimmungen der Strafprozessordnung zur Anwendung, womit Einvernahmen in der Regel eine Ladung und damit implizit die Androhung einer zwangsweisen Vorführung im Falle des Fernbleibens voraussetzen, so die Argumentation. Die Anwendung von Zwangsmaßnahmen sei aber ausgeschlossen. Zudem würden Auskunftspersonen ihrer persönlichen Rechte, die ihnen im Rahmen einer Befragung im U-Ausschuss zustehen, verlustig gehen.
Kritik an der Absage kam am Mittwoch von der Opposition. SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer kann die Argumentation gegenüber der APA nicht nachvollziehen. Schließlich handle es sich dabei um ein "beliebtes Instrument", so ergingen auch Ermittlungsaufträge an die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) und den Rechnungshof. Aber just ein ÖVP-geführtes Ressort hat ein Problem damit, wo doch die Volkspartei selbst nichts daran finde, die WKStA zu beauftragen, in Politiker-Chats nach FPÖ- und SPÖ-Namen zu suchen.
Einen "Sabotageversuch schwarzer Netzwerke" gegen den ÖVP-Korruptionsausschuss" ortete FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker. Die "schwarzen Seilschaften in den Ministerien" würden nichts unversucht lassen, "um die für die ÖVP schmerzhafte Aufklärungsarbeit zu behindern", so Hafenecker.
NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper betonte am Mittwoch, dass ihre Fraktion die Beweisanforderung aus mehreren Gründen nicht unterstützt habe. Dagegen habe etwa gesprochen, dass sich ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss bei seiner Aufklärungsarbeit "gerade bei einer Einheit eines Ministeriums" bediene, das "im Fokus der Arbeit dieses U-Ausschusses steht". Das Innenressort sei schließlich ein "Hauptthema des ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschusses".
Zusammenfassung
- Das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) will einer von den Oppositionsparteien SPÖ und FPÖ im ÖVP-U-Ausschuss erteilten ergänzenden Beweisanforderung nicht nachkommen.
- Grund sind rechtliche Bedenken, wie der "Kurier" in seiner Mittwoch-Ausgabe berichtet.
- Für die von der Opposition geforderten Befragungen durch das BAK fehle die gesetzliche Grundlage.
- Die Anwendung von Zwangsmaßnahmen sei aber ausgeschlossen.