Ausgangssperre: Fünf Gründe das Haus zu verlassen

Anders als im Frühjahr soll die Ausgangsbeschränkung nicht den ganzen Tag, sondern "nur" zwischen 20 Uhr und 6 Uhr gelten. Auch in diesem Zeitfenster gibt es fünf Gründe das Haus zu verlassen.

Galt im Frühjahr die Ausgangsbeschränkung den ganzen Tag, gibt es laut Kanzler Kurz und Innenminister Nehammer ein zeitliches Fenster von 20 - 6 Uhr. Auch in diesem Zeitfenster darf man aber die eigenen vier Wände verlassen. Und zwar aus folgenden fünf Gründen:

  1. Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
  2. Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten,
  3. Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens,
  4. berufliche Zwecke, sofern dies erforderlich ist, und
  5. Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.

Eine Kontrolle dieser Gründe durch die Exikutive erscheint damit schwierig. Das erklärt auch PULS 24 Infochefin Corinna Milborn im Gespräch mit Anchor Rene Ach, siehe Video.

Die nächtliche Ausgangsbeschränkung muss übrigens alle zehn Tage vom Hauptausschuss des Nationalrats genehmigt werden - damit gilt diese Ausgangsbeschränkung vorerst bis 12. November 2020. Im Hauptausschuss gibt es eine Türkis-grüne Mehrheit.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Ausgangsbeschränkung gilt von 20 - 6 Uhr. Auch in diesem Zeitfenster darf man aber die eigenen vier Wände verlassen. Und zwar aus folgenden fünf Gr
  • 1. Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
  • 2. Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten,
  • 3. Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens,
  • 4. berufliche Zwecke, sofern dies erforderlich ist, und
  • 5. Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.