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Assange-Antrag auf Freilassung auf Kaution abgelehnt

Wikileaks-Gründer Julian Assange ist mit dem Versuch gescheitert, wegen der Coronavirus-Pandemie auf Kaution freigelassen zu werden. Richterin Vanessa Baraitser wies am Mittwoch einen entsprechenden Antrag von Assanges Anwälten zurück. Nach aktuellem Stand liefere die weltweite Pandemie keinen Grund für seine Entlassung in den Hausarrest in Verbindung mit einer Fußfessel.

Wikileaks-Gründer Julian Assange ist mit dem Versuch gescheitert, wegen der Coronavirus-Pandemie auf Kaution freigelassen zu werden. Richterin Vanessa Baraitser wies am Mittwoch einen entsprechenden Antrag von Assanges Anwälten zurück. Nach aktuellem Stand liefere die weltweite Pandemie keinen Grund für seine Entlassung in den Hausarrest in Verbindung mit einer Fußfessel.

Zudem habe Assange schon einmal Kautionsauflagen verletzt, als er im Jahr 2012 in die ecuadorianische Botschaft geflohen sei, sagte die Richterin. Es gebe ernsthaften Grund zu der Annahme, dass er nicht zu künftigen Terminen erscheinen werde. Zudem sei er nicht der einzige Gefängnisinsasse mit einer schwachen Gesundheit.

Assange, der eine Infektion mit dem Coronavirus fürchtet, verfolgte den Gerichtstermin per Video. Sein Anwalt Edward Fitzgerald sagte, derzeit gebe es in dem Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh keinen Fall von Covid-19 - der Lungenkrankheit, die durch das neuartige Coronavirus ausgelöst wird. 100 Gefängnismitarbeiter seien derzeit jedoch freigestellt und es gebe ein "sehr reales Risiko - und das Risiko könnte tödlich sein", sagte er.

Unterstützer des Wikileaks-Gründers fürchten um die Gesundheit des 48-Jährigen, der in der Vergangenheit bereits unter Atemwegsinfektionen litt. Auch die Linken-Politikerin Sevim Dagdelen forderte wegen der Ausbreitung des Coronavirus erneut seine sofortige Freilassung.

"Angesichts seiner extrem angegriffenen Gesundheit nach jahrelanger Isolation" sei Assange besonders anfällig für eine Lungenerkrankung, erklärte Dagdelen. Das Risiko, dass er sich in britischer Auslieferungshaft mit dem Coronavirus infiziere, sei hoch. Assange müsse freikommen, damit er genesen und sich angemessen auf das weitere Auslieferungsverfahren vorbereiten könne, das am 18. Mai fortgesetzt werden soll. Drei Wochen lang sollen dann Zeugen angehört werden. Ein Urteil wird spätestens im August erwartet.

In dem Londoner Verfahren geht es um die Frage, ob Assange wie von den USA gefordert an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden soll. Der Wikileaks-Gründer sitzt seit April 2019 in dem britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh. Zuvor hatte er sich sieben Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft in London verschanzt. Damals lag gegen ihn ein europäischer Haftbefehl wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden vor. Die Ermittlungen wurden aber später eingestellt. Die britische Polizei verhaftete Assange im April 2019, weil er mit der Flucht in die Botschaft gegen Kautionsauflagen verstoßen hatte. Er wurde zu einem knappen Jahr Gefängnis verurteilt.

Die Enthüllungsplattform Wikileaks hatte 2010 und 2011 Hunderttausende geheime Papiere vor allem zum Irak-Krieg ins Internet gestellt, die ihr von der früheren US-Soldatin Chelsea Manning zugespielt worden waren. Sie enthielten hochbrisante Informationen über die US-Einsätze in dem Land, unter anderem über die Tötung von Zivilisten und die Misshandlung von Gefangenen.

Die USA beschuldigten Assange zunächst nur der Verschwörung zum Angriff auf Regierungscomputer. Im Mai 2019 wurde die Anklage erheblich verschärft. Wegen Verstoßes gegen Anti-Spionage-Gesetze erhob die US-Justiz Anklage in 17 weiteren Punkten. Assange bestreitet die Vorwürfe. Seinen Anwälten zufolge sind die Anklagepunkte konstruiert, um an Assange ein Exempel zu statuieren. Sie sehen in dem Verfahren einen Angriff auf die Meinungsfreiheit und fordern seine Freilassung. Bei einer Verurteilung in den USA drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft.

ribbon Zusammenfassung
  • Wikileaks-Gründer Julian Assange ist mit dem Versuch gescheitert, wegen der Coronavirus-Pandemie auf Kaution freigelassen zu werden.
  • Richterin Vanessa Baraitser wies am Mittwoch einen entsprechenden Antrag von Assanges Anwälten zurück.
  • Nach aktuellem Stand liefere die weltweite Pandemie keinen Grund für seine Entlassung in den Hausarrest in Verbindung mit einer Fußfessel.
  • Bei einer Verurteilung in den USA drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft.