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"Arbeitsunfähige" Jugendliche erhalten Zugang zu AMS

Jugendlichen und Personen unter 25 Jahren, die bisher wegen fehlender Arbeitsfähigkeit keinen Zugang zum Arbeitsmarktservice hatten, soll dieser nun ermöglicht werden.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Ministerratsvorschlag beschlossen, mit dem junge Menschen nicht vorzeitig als arbeitsunfähig erklärt werden. Damit können die Betroffenen vom AMS betreut werden und die Dienstleistungsangebote des Arbeitmarktservices nutzen. Die Neuerungen sollen 2024 in Kraft treten.

Arbeitsunfähigkeit würde derzeit sehr früh festgestellt, Betroffene dann langfristig vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen, so Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne), der die Maßnahme gemeinsam mit Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) und dem Generalsekretär der Lebenshilfe Markus Neuherz im Pressefoyer nach der Regierungssitzung bekannt gab.

Überprüfung ab 25 Jahren

Mit der Anhebung der verpflichtenden Überprüfung der Arbeitsfähigkeit auf 25 Jahre gebe man jungen Menschen mehr Zeit für die Entwicklung ihrer Fähigkeiten und zur Integration in den Arbeitsmarkt. Der Gesetzesentwurf geht noch diese Woche in Begutachtung, im Herbst soll der Beschluss im Nationalrat erfolgen. In Kraft treten werden die Neuerungen dann mit 1. Jänner 2024.

Auch soll damit der Bezug von Arbeitslosengeld ermöglicht werden. Bisher stellte sich das Problem, dass Personen, die von der Pensionsversicherungsanstalt als "arbeitsunfähig" eingestuft werden, grundsätzlich nicht von den Services des AMS erfasst werden. Damit können Betroffene nicht an Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen des AMS teilnehmen. Das betrifft auch Jugendliche bzw. Personen unter 25 Jahren mit gewissen körperlichen bzw. intellektuellen Behinderungen. Auch besteht dann kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Alte Forderung der Behindertenbewegung

Als Ausweg blieb bisher laut Informationen der Bundesregierung nur die Hilfeleistung nach den Landesbehindertengesetzen, da das AMS an die Beurteilung der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) gebunden ist. Sobald diese Jugendlichen im Bereich der Behindertenhilfe der Länder platziert sind, sei die Rückkehr in Richtung Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt schwierig, so die Regierung.

Positiv sah Neuherz die Maßnahmen, würden diese doch seit langem von der Behindertenbewegung gefordert. Durch die verpflichtende Überprüfung der Arbeitsfähigkeit habe sich der Übergang von der Schule in den Beruf für Jugendliche mit Behinderung bis dato schwierig gestaltet - "oft in Richtung Abstellgleis". Das Ende dieser Diskriminierung sei allerdings nur ein erster Schritt, pochte Neuherz etwa auf inklusive Bildung, Hilfe beim Jobeinstieg und fairen Lohn.

30 Millionen Euro mehr zur Verfügung

Geschaffen werden soll auch eine bessere Datenlage zur Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung. Dazu sollen etwa Befragungs-und Verwaltungsdaten miteinander verknüpft werden. "Lohn statt Taschengeld" erklärten die Minister indes zum langfristigen Ziel. Während Menschen mit Einschränkungen etwa in gemeinnützigen Betrieben Lohn erhalten und damit sozialversichert sind, bekommen jene, die etwa in einer Einrichtung der Lebenshilfe arbeiten, nur ein Taschengeld, führte Rauch aus. Hierzu habe man eine Studie in Auftrag gegeben.

"Ich finde es sehr wichtig, dass wir ein großes Augenmerk auf diese Gruppe richten. Es geht darum, alle mitzunehmen", sagte Kocher. Nicht die Behinderung solle schließlich im Mittelpunkt der Diskussion stehen, sondern "das, was diese Menschen leisten können", meinte Rauch. So seien in seinem Ressort auch die Mittel für diesen Sektor erhöht worden - mit 340 Millionen Euro stehen nun 30 Millionen mehr als im letzten Jahr zur Verfügung.

ribbon Zusammenfassung
  • Jugendlichen und Personen unter 25 Jahren, die bisher wegen fehlender Arbeitsfähigkeit keinen Zugang zum Arbeitsmarktservice hatten, soll dieser nun ermöglich werden.
  • Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Ministerratsvorschlag beschlossen, mit dem junge Menschen nicht vorzeitig als arbeitsunfähig erklärt werden.
  • Damit können die Betroffenen vom AMS betreut werden und die Dienstleistungsangebote des Arbeitmarktservices nutzen.