Tabak, Wetten, Autos
Was ab dem 1. April teurer wird
Die neue Bundesregierung muss ein klaffendes Budgetloch füllen. Wie am Montag bekannt wurde, sind die Zahlen noch schlimmer als befürchtet. Wie die Statistik Austria erklärte, lag das Budgetdefizit im Vorjahr bei 4,7 Prozent.
Erste Sparmaßnahmen werden schon am 1. April für die Österreicher:innen merklich sein. Welche höheren ab dem 1. April schon schlagend werden:
1. Zigaretten werden teurer
So sollen ab dem 1. April 2025 die Steuern auf Zigaretten und Tabak zum Erhitzen steigen. Nachdem in den nächsten Wochen bereits eine Erhöhung von 30 Cent pro Packung auf die Raucher:innen zukommt, könnte es noch eine zweite Preissteigerung geben.
Der Mindeststeuersatz bei Zigaretten soll nämlich auf 175 Euro pro 1.000 Stück steigen - damit könnte eine weitere Preiserhöhung von mindestens 10 Cent anfallen. Auch beim Tabak zum Erhitzen soll die Steuer steigen, um sie der Steuerbelastung von Zigaretten anzunähern.
2. Höhere Steuern für E-Autos
Elektrofahrzeuge, die bisher von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit waren, werden ab 2025 besteuert. Die Steuer soll basierend auf der Motorleistung und dem Eigengewicht des Fahrzeugs berechnet werden.
Auch die Kraftfahrzeugsteuer, von der Elektrofahrzeuge bisher befreit waren, soll nun auf die Lenker:innen zukommen. Betroffenen Lenker:innen dürfte das laut der "Krone" eine Versteuerung von 400 Euro im Jahr bringen.
3. Wettgebühren
Auch im Glücksspiel soll die Rechtsgeschäftsgebühr von 2 auf 5 Prozent der Wetteinsätze steigen. Dabei handelt es sich um einen Anstieg von 150 Prozent. Geplant war diese Maßnahme ursprünglich erst ab 2026, nun soll sie schon ab dem 1. April schlagend werden.
4. Steuern für Haus-PV-Anlagen
Ab April soll die derzeit geltende Befreiung von der 20-prozentigen Mehrwertsteuer für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen gestrichen werden. Damit werden kleinere PV-Anlagen auf Gebäuden mit einer Spitzenleistung von 35 Watt teurer.
5. Gerichtsgebühren
Kräftig ist auch das Plus, das ab April bei den Gerichtsgebühren gilt. Betroffen sind die festen Gebührensätze wie etwa Pauschalgebühren in zivilgerichtlichen Verfahren bis zu einer Bemessungsgrundlage von 350.000 Euro, Gebühren für einvernehmliche Scheidungen, Eintragungs- und Eingabegebühren in Firmenbuchsachen, Gebühren für Grundbuchauszüge oder die Gebühren für Firmenbuchabfragen.
Dass die Erhöhung so stark ausfällt, hängt damit zusammen, dass sie zuletzt zwei Mal ausgesetzt wurde.
Bildungskarenz am Auslaufen
Ausgelaufen ist mit Monatsende die Bildungskarenz. Sie ist nur noch möglich, wenn sie nachweislich bis zum 28. Februar 2025 mit der Arbeitgeber-Seite vereinbart wurde und die Bildungsmaßnahme bis spätestens 31. Mai beginnt. Alleine diese Maßnahme soll dem Budget 350 Millionen sparen.
Für Konsument:innen weniger spürbar sind zwei Maßnahmen, die Banken und Elektrizitätswirtschaft treffen. Durch eine zusätzliche Bankenabgabe erhofft man sich 350 Millionen. Der Standort-Beitrag der E-Wirtschaft ist mit 200 Millionen eingepreist.
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Zusammenfassung
- Tabak, Sportwetten, Autos: Mit dem heutigen Dienstag werden erste Sparmaßnahmen der Regierung so richtig spürbar.
- So sollen ab dem 1. April 2025 die Steuern auf Zigaretten und Tabak zum Erhitzen steigen.
- Elektrofahrzeuge, die bisher von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit waren, werden ab 2025 besteuert.
- Auch im Glücksspiel soll die Rechtsgeschäftsgebühr von 2 auf 5 Prozent der Wetteinsätze steigen.
- Ab April soll die derzeit geltende Befreiung von der 20-prozentigen Mehrwertsteuer für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen gestrichen werden.
- Ausgelaufen ist mit Monatsende die Bildungskarenz. Sie ist nur noch möglich, wenn sie nachweislich bis zum 28. Februar 2025 mit der Arbeitgeber-Seite vereinbart wurde und die Bildungsmaßnahme bis spätestens 31. Mai beginnt.