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Anwälte wollen weitere Änderung bei Handy-Sicherstellung

Die geplanten Änderungen bei der Handy-Sicherstellung gehen dem Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK), Armenak Utudjian, noch nicht weit genug. So soll etwa für eine Sicherstellungsanordnung ein dringender Tatverdacht nötig sein, so Utudjian bei einer Pressekonferenz am Dienstag. "Wir wollen hier den gleichen Standard wie bei der Telefonüberwachung." Im derzeitigen Entwurf sei ein Anfangsverdacht ausreichend.

Insgesamt sieht der Anwälte-Präsident die Reformvorschläge als "grundsätzlich guten und sehr richtigen Schritt". Erneut Kritik übte er an der kurzen Begutachtungsfrist von zwei Wochen. "Es ist nicht einzusehen, dass keine ausreichenden Fristen gewährt werden, auch wenn die Legislaturperiode nur mehr sehr kurz ist." Für einen Rechtsstaat sei das nicht in Ordnung. Daher könne er derzeit auch noch nicht ins Detail gehen.

Weiteres Anliegen der Anwälte: Für Richterinnen und Richter müsse es eine eigenständige Begründungspflicht geben. Die derzeitige Praxis, dass mit Stampiglienbeschlüssen die Argumentation der Staatsanwaltschaft übernommen werden kann, solle es nicht mehr geben, meinte Utudjian. Dafür gebe es zwar Ansätze in den Erläuterungen - er sei sich aber nicht sicher, ob das ausreiche.

Erneut gefordert wird von den Anwälten eine absolute Verjährungsfrist im Ermittlungsverfahren. Wenn in einem bestimmten Zeitraum keine Anklage erhoben werde, soll die Tat verjährt sein. Derzeit wird zwar nach drei Jahren auf Antrag des Beschuldigten eine Einstellung des Verfahrens überprüft (laut Entwurf soll diese Frist auf zwei Jahre gesenkt werden, Anm.), das Gericht kann aber diese Frist immer wieder verlängern. Utudjian schweben hier drei Jahre vor - eventuell mit einer einmaligen begründeten Verlängerungsmöglichkeit bzw. Ausnahmen bei Fällen mit Auslandsbezug bzw. wenn in einem Fall ein hohes Ausmaß an IT-Forensik nötig ist.

Abgelehnt wird von den Anwälten nach wie vor eine Überwachung von Messengerdiensten via Bundestrojaner. Dies gelte für jede Maßnahme, die dazu führe, dass Software von außen auf ein Smartphone aufgespielt werde, verwies er auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs. Ebenfalls ein Nein kommt zur Senkung der Strafmündigkeit - das bedeute aber nicht, dass es für Taten, die sonst zu einem Strafverfahren führen würden, keine Sanktionsmöglichkeiten gibt. Dies müsse aber etwa über Maßnahmen im Bereich der Fürsorge passieren.

ribbon Zusammenfassung
  • Armenak Utudjian, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags, fordert strengere Bedingungen für die Sicherstellung von Handys und verlangt einen dringenden Tatverdacht, ähnlich wie bei der Telefonüberwachung.
  • Die Reformvorschläge werden als grundsätzlich gut bewertet, jedoch kritisiert Utudjian die kurze Begutachtungsfrist von zwei Wochen und fordert eine absolute Verjährungsfrist im Ermittlungsverfahren.
  • Die Anwälte lehnen die Überwachung von Messengerdiensten via Bundestrojaner ab und sprechen sich gegen die Senkung der Strafmündigkeit aus, schlagen jedoch alternative Sanktionsmöglichkeiten vor.