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Babler will hohe Abgaben gegen Bereicherung bei Umwidmungen

SPÖ-Chef Andreas Babler will Profiteuren von Umwidmungen 90 Prozent des Zusatzgewinns wieder abnehmen. Beim Verkauf umgewidmeter Grundstücke sollen hohe Steuern anfallen.

"Es darf nicht sein, dass sich einige wenige an Umwidmungen bereichern, während leistbarer Wohnraum für die Mehrheit der Bevölkerung immer knapper wird", meint Babler.

Bei Umwidmungsgewinnen soll die Wertsteigerung des Grundstücks steuerbehördlich erfasst und ins Grundbuch eingetragen werden. Auf die Wertsteigerung des Grundstücks durch die Umwidmung würde dann ein pauschaler Steuersatz von 90 Prozent fällig.

Steuer erst bei Verkauf fällig

Diese Steuer müsste nach SPÖ-Plänen bei der Umwidmung aber noch nicht bezahlt werden. Sie würde als Umwidmungsabgabe in Form einer Hypothek zugunsten der öffentlichen Hand ins Grundbuch eingetragen. Die Steuer fiele erst tatsächlich an, wenn das Grundstück verkauft wird.

Von 30 auf 60 Prozent

Konkret sollte die neue Abgabe die Immobilienertragssteuer von aktuell pauschal 30 Prozent ersetzen. Da sie nur für die Zukunft erhoben werden könne, solle für Altfälle der Pauschalsatz der Immobilienertragssteuer auf 60 Prozent verdoppelt werden.

Babler fordert Abgabe bei Umwidmungs-Gewinnen

Die Wertsteigerungen seien völlig leistungsloses Einkommen, das erst durch den öffentlich-rechtlichen Akt der Umwidmung ermöglicht werde. Daher sollte die Wertsteigerung in einem solchen Fall nicht in privaten Händen bleiben, sondern an die Allgemeinheit zurückfließen, findet der SPÖ-Vorsitzende.

Eine Mindestquote von 50 Prozent soll außerdem in Ballungsräumen bei Umwidmungen von Grünland in Bauland für den gemeinnützigen Wohnbau reserviert werden. Es sei nämlich eine schreiende Ungerechtigkeit, "dass manche, die es sich richten können, über Nacht mit Umwidmungen zu Millionären werden, während die große Mehrheit der Bevölkerung unter den steigenden Mietkosten ächzt".

ribbon Zusammenfassung
  • SPÖ-Chef Andreas Babler will Profiteuren von Umwidmungen 90 Prozent des Zusatzgewinns wieder abnehmen.
  • Bei Umwidmungen soll die Wertsteigerung sofort erfasst und als Hypothek eingetragen werden, die Steuer fällt beim Verkauf an.
  • Für umgewidmete Flächen in Ballungsräumen soll eine Mindestquote von 50 Prozent für den gemeinnützigen Wohnbau gelten.