Ärztekammer legt einheitlichen Leistungskatalog vor
In dem Entwurf sind auf 150 Seiten die medizinischen Leistungen angeführt, die künftig in den Arztpraxen vom Bodensee bis zum Neusiedlersee angeboten werden sollen, führte Steinhart, der auch Obmann der niedergelassenen Ärzte ist, in einer Pressekonferenz aus. Dabei handle es sich um einen medizinischen Leistungskatalog und nicht um einen Honorarkatalog. Steinhart sprach von einem "mehrjährigen Megaprojekt", an dem rund 200 Ärzte beteiligt gewesen seien. Man habe sowohl die heutigen Anforderungen der modernen Medizin berücksichtigt als auch die Erfahrungen der Corona-Krise und wolle damit die kassenärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich zukunftssicher machen.
Die Ärztekammer will den Entwurf nun der ÖGK übermitteln, dann sollen Verhandlungen darüber beginnen. Obwohl vonseiten der Sozialversicherungen bereits angekündigt wurde, dass es einheitliche Leistungen nur für die ÖGK-Versicherten geben soll, kündigte Steinhart an, dass er darüber auch Gespräche mit den anderen Krankenversicherungsträgern für die Beamten, Selbstständigen und Bauern führen wolle. Einen Seitenhieb auf die Sozialversicherungen konnte sich in diesem Zusammenhang der Projektleiter und Obmann der Allgemeinmediziner, Edgar Wutscher, nicht verkneifen. Er erklärte, dass die Ärztekammer die Initiative für die einheitlichen Leistungen gesetzt habe, weil sich die Sozialversicherung sehr wenig darum gekümmert habe.
Wieviel dieser neue Leistungskatalog kosten würde, konnte Steinhart nicht genau beziffern. Er betonte aber, dass Innovationen "eine gewisse Summe" kosten würden. Allerdings würden auch manche "antiquierte Leistungen" gestrichen. Der Ärztekammer-Vizepräsident bekräftigte, dass man den Weg der Einsparungen im Gesundheitswesen verlassen müsse. Primäres Ziel müsse die Versorgung der Patienten und die Qualität sein.
Steinhart und Wutscher verwiesen darauf, dass in den Bundesländern derzeit sehr unterschiedliche Leistungen in den Arztpraxen angeboten werden. Als Beispiele nannte der Vizepräsident die Versorgung chronischer Wunden, die Raucherberatung, die Menopause-Beratung, die Hauttumor-Nachsorge oder die ambulante Schlafapnoe, die nun im neuen Katalog umfassend abgebildet seien. "Die Zufälligkeit des Wohnortes darf hier nicht länger das entscheidende Kriterium sein. Eine Vereinheitlichung ist also nicht nur medizinisch sinnvoll, sondern auch gerecht", betonte Steinhart.
Als Konsequenz aus der Corona-Krise habe man auch die Telemedizin in den Katalog aufgenommen. Steinhart schränkte hier aber ein, dass diese zur Kommunikation gut sei, nicht aber zur Entscheidungsfindung. Und Algorithmen könnten keine ärztliche Beratung ersetzen. Wutscher erläuterte, dass in dem neuen Katalog auch gesprächsmedizinische Leistungen stärker berücksichtigt werden - ebenso die Betreuung von Schmerzpatienten, die Beratung und Begleitung von Krebspatienten, die Raucherberatung, die Einführung von delegierbaren Leistungen wie Visiten durch Physio- oder Ergotherapeuten. Neue Fachgruppen wie die Nuklearmedizin, die Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, die plastische und die Neurochirurgie werden in den Katalog aufgenommen. Gestrichen wurden dafür manche "antiquierte Leistungen wie etwa einige labortechnische Leistungen oder welche aus der physikalischen Medizin.
Die ÖGK bedankte sich ausdrücklich für den Entwurf und kündigte an, ihre eigenen Vorstellungen im Sinne einer guten Vertragspartnerschaft in die Verhandlungen einzubringen. Wunsch der ÖGK sei eine einheitliche vertragsärztliche Versorgung für ganz Österreich, und zwar als Sachleistung, das heißt gegen Vorlage der E-Card, hieß es in einer Stellungnahme gegenüber der APA.
"Sehr positiv" reagierte der Vorsitzende der Konferenz der Sozialversicherungsträger, Peter Lehner, auf die Initiative der Ärztekammer. Zwischen den Bundesländern "darf und soll es keine Unterschiede geben", sagte Lehner gegenüber der APA. Schließlich seien auch die Beiträge überall gleich. Lehner hofft, dass die Verhandlungen mit der ÖGK zügig geführt werden. Tipps oder gar Vorgaben kann er als Dachverbands-Chef dafür aber keine machen, das liege in der Zuständigkeit der Selbstverwaltung.
In der Sozialversicherung der Selbstständigen und Bauern (SVS), der Lehner auch vorsteht, habe man bereits einheitliche Leistungen in ganz Österreich für die Versicherten erreicht. Eine Vereinheitlichung der Leistungen zwischen den Trägern, also für Angestellte, Selbstständige, Bauern und Beamte, lehnt Lehner aber weiterhin ab. Er verweist darauf, dass es bei den Beamten und in seiner SVS Selbstbehalte gibt und dort die Prävention mehr Gewicht habe. Deshalb werde es Unterschiede weiter geben. Den von der Ärztekammer gewünschten Gesprächen werde man sich aber selbstverständlich nicht verweigern. Vorstellen kann sich Lehner dabei, die Tarife bei gewissen Positionen zu vereinheitlichen.
Zusammenfassung
- Die Ärztekammer hat am Donnerstag einen Entwurf für einen modernen Leistungskatalog für Kassenärzte vorgelegt.
- Damit sollen die von der Politik bei der Sozialversicherungsreform angekündigten einheitlichen medizinischen Leistungen für die Patienten in allen Kassen-Ordinationen in ganz Österreich erreicht werden.
- Die Ärztekammer will den Entwurf nun der ÖGK übermitteln, dann sollen Verhandlungen darüber beginnen.