Abschiebungen nach Afghanistan weiterhin nicht zulässig
"Abschiebungen richten sich immer nach einem ganz klaren gesetzlichen und rechtlichen Reglement: Immer anhand der Europäischen Menschenrechtskonvention, anhand der europäischen Gesetze, wenn diese das Abschieben möglich machen, dann schieben wir ab, wenn sie es nicht möglich machen, dann können wir nicht abschieben", sagte Nehammer im Vorfeld eines Sondertreffens der EU-Innenminister am Dienstag in Brüssel. Eine Aufnahme von Afghanen über das sogenannte Resettlement-Programm (Umsiedelung von Geflüchteten) lehnte er erneut ab.
Taliban-Sprecher Zabihullah Mujahid hat im "Kronen Zeitungs"-Interview die Rücknahme nicht asylberechtigter und möglicherweise straffälliger Afghanen aus Österreich und Deutschland zugesichert - und erklärt: "Ja. Sie würden einem Gericht vorgestellt werden. Das Gericht muss entscheiden, wie es mit ihnen weitergeht."
Die von den Taliban angewandte - und von ihnen extrem strikt ausgelegte - Scharia stehe in klarem Widerspruch zum Artikel 3 der EMRK, wonach "niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden" darf, erläuterte Nowak im Gespräch mit der APA. Denn sie sehe unmenschliche Strafen wie Amputationen oder gar Todesstrafe vor - und lasse alle rechtsstaatlichen Standards vermissen.
Die Diskussion über Abschiebungen sei unsinnig, denn "jetzt geht es darum, gefährdete Menschen heraus zu bekommen". Jetzt überhaupt über Abschiebungen nachzudenken sei auch "völlig absurd" - und diene nur der Ablenkung. Die Zahl der Afghanen in österreichischer Schubhaft sei gering - und sie müssten eigentlich sofort freigelassen werden. Denn angesichts der unmöglichen Rückführung in ihre Heimat werde hier de facto eine - gesetzlich nicht erlaubte - Sicherungshaft angewandt, merkte Nowak an.
Außerdem sei das Thema - etwa in den Universitäten - jetzt ein ganz anderes: "Wir bemühen uns in ständigem Kontakt mit den Amerikanern Tag für Tag, um gefährdete Menschen aus Afghanistan herauszubekommen und freie Plätze für sie zu finden." Viele Staaten würden solche anbieten, "aber Österreich denkt über Abschiebungen nach, das ist absurd", sagte Nowak - der vor Kurzem im Rahmen der Initiative "Diskurs. Das Wissenschaftsnetzwerk" von der Regierung ein Resettlement-Programms zur Aufnahme von mindestens 4.450 gefährdeten Frauen, Mädchen oder ehemaligen Regierungsmitarbeitern aus Afghanistan gefordert hat.
Dass derzeit Abschiebungen nach Afghanistan nicht zulässig sind, ging vor zwei Wochen auch aus einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) hervor: Die Verfassungsrichter gaben dem Antrag eines afghanischen Staatsbürgers auf aufschiebende Wirkung betreffend seiner Anhaltung in Schubhaft statt - und stellten fest, dass angesichts der aktuellen Entwicklungen eine zeitnahe Abschiebung in das Land nicht möglich sei.
Zusammenfassung
- Auch wenn die Taliban beteuern, abgeschobene möglicherweise straffällige Afghanen aufzunehmen und vor ein Gericht zu stellen: Abschiebungen in das von den Radikalislamisten übernommene Land sind nicht zulässig. Sie wären eine klare Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention, betonte der Menschenrechtsexperte Manfred Nowak (Uni Wien) am Dienstag. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) erklärte, nur dann abzuschieben, wenn es "die rechtlichen Möglichkeiten hergeben".