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80 Prozent Umsatzersatz: Anträge ab heutigen Freitag möglich

Die Regierung hat neue Corona-Hilfen präsentiert. Ab dem heutigen Freitag um 14 Uhr können Unternehmen ihren Antrag auf einen Ersatz von 80 Prozent ihres Vorjahresumsatzes einbringen.

"Wir haben die Hilfe versprochen", mit diesen Worten eröffnete Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sein Statement bei der Pressekonferenz zu den neuen Corona-Hilfen der Regierung. Und diese Hilfe solle "rasch und unbürokratisch" erfolgen und den vom zweiten Lockdown besonders betroffenen Branchen - Gastronomie, Kunst, Kultur und Sport - helfen.

Betroffene Unternehmen - Theater, Kinos, Nachtclubs etc. - können deshalb am heutigen Freitag ab circa 14 Uhr ihre Anträge auf den Ersatz von 80 Prozent ihres Vorjahresumsatzes einbringen. Das kündigte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) an. Die Anträge können von den Unternehmern selbst über die Finanz-Online-Plattform eingebracht werden.

Dabei werden schon bewilligte Fixkostenzuschüsse, und 90-prozentige Haftungen nicht gegengerechnet, sagte Blümel. 100-prozentige Zuschüsse und Landesförderungen müssen hingegen gegengerechnet werden. Das ist eine EU-Vorgabe. Auch Einnahmen der Gastronomie aus dem Lieferservice werden nicht gegengerechnet, ergänzte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP).

Das Modell sieht auch einen Kündigungsschutz vor. Damit sie einen Antrag stellen können, müssen Unternehmen einen Kündigungsverzicht unterschreiben.

Die Kosten werden sich laut Blümel auf PULS 24-Nachfrage auf 1 bis 1,2 Milliarden Euro belaufen.

Kogler kündigte auch einen "Non-Profit-Fond" für Vereine an. Damit soll auch ein Ersatz für Einnahmenausfälle erfolgen. Dies sei ein Paradigmenwechsel. Bisher hätte die Regierung hauptsächlich Ausgaben ersetzt.

Lockdown-Bonus für Künstler

Für alle betroffenen selbständigen Künstler gibt es die Möglichkeit eines "Lockdown-Bonus" über die Überbrückungsfinanzierung für KünstlerInnen bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) zu beantragen, teilte Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) mit.

Jeder Künstler hat Anspruch auf eine Einmalzahlung von 1.300 Euro.  Dieser Bonus wird zusätzlich zur SVS-Überbrückungsfinanzierung oder dem Härtefallfonds (WKO) ausgezahlt.

Allerdings dürfen diese nicht den Umsatz-Ersatz beantragen, wie Mayer auf "APA"-Nachfrage erläuterte. 

Die Überbrückungsfinanzierung bei der SVS und der Covid-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) werden ins Jahr 2021 verlängert. Auszahlungen werden vorerst für die Zeit bis Ende März ermöglicht. Details werden demnächst veröffentlicht.

Die Bundesmuseen und -theater erhalten eine Sonderförderung.

 

Der Artikel wurde am 06.11.2020 um 10:02 um den Lockdown-Bonus für Künstler ergänzt und um 10:31 Uhr aktualisiert.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Regierung hat neue Corona-Hilfen präsentiert.
  • Ab dem heutigen Freitag um 14 Uhr können Unternehmen ihren Antrag auf einen Ersatz von 80 Prozent ihres Vorjahresumsatzes einbringen.
  • Die Anträge können von den Unternehmern selbst über die Finanz-Online-Plattform eingebracht werden.
  • Dabei werden schon bewilligte Fixkostenzuschüsse, und 90-prozentige Haftungen nicht gegengerechnet, sagte Blümel.
  • Damit sie einen Antrag stellen können, müssen Unternehmen einen Kündigungsverzicht unterschreiben.
  • Für alle betroffenen selbständigen Künstler gibt es die Möglichkeit eines "Lockdown-Bonus" zu beantragen.