VKI siegt vor Gericht gegen Veranstalter wegen Sonderregeln
Demnach sei es unzulässig, die Gutscheinlösung auch auf "sonstige Fälle höherer Gewalt" auszudehnen, da dies nicht vom Zweck des Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetzes umfasst werde. Eine weitere Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Barracuda Music betraf Terminänderungen aufgrund der Covid-19-Pandemie sowie anderer Fälle höherer Gewalt: Diese werde als geringfügig und somit zumutbar beschrieben, wenn der neue Termin innerhalb von 18 Monaten stattfinde. Diese "einseitige Ersetzungsbefugnis des Unternehmens" sei ebenfalls gesetzwidrig, so das Handelsgericht. Weiters müssten bei einer Refundierung auch allfällige Gebühren erstattet werden.
Zusammenfassung
- Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums den Konzertveranstalter Barracuda Music geklagt.
- Dabei ging es vor allem um Ausweitungen von aufgrund der Coronakrise eingeführten Sonderregeln wie etwa der Gutscheinlösung bei pandemiebedingten Veranstaltungsabsagen.
- Das Handelsgericht Wien gab dem VKI einer Aussendung zufolge in fünf Punkten recht, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.