Missbrauchsskandal
Causa P. Diddy: Richter wies einige Klagen ab
Der US-Rapper Sean "Diddy" Combs hat in der Anklageflut rund um Vorwürfe der Vergewaltigung, Übergriffe auf Minderjährige, Einschüchterung und sexuelle Erpressung, einen kleinen Teilerfolg erreicht.
Von den Anschuldigungen seines Ex-Musikproduzenten Rodney Jones sind fünf von neun abgewiesen worden und werden nicht Teil des Gerichtsprozesses am 5. Mai 2025 sein.
In den Klagen gehe es um Korruptionsvorwürfe, emotionale Unterdrückung und Vertragsbrüche, wie "TMZ" und "People" aus Gerichtsdokumenten zitieren.
Eine Menschenhandelsklage gegen Combs' Firma "Combs Global" wurde ebenso zurückgewiesen.
Prozess findet dennoch statt
Der Prozess am 5. Mai wird dennoch unverändert stattfinden.
Jones war einer der Ersten, die Combs im vergangenen Jahr verklagten. In seiner Klage warf er dem Rapper Handel und Konsum von Ecstasy, Kokain und Ketamin, Waffenhandel und Sexhandel vor.
In seiner Klageschrift behauptete Jones auch, dass er von Combs sexuelle belästigt, unter Drogen gesetzt und bedroht wurde. Im August 2024 reiche Combs einen Antrag auf Abweisung von Jones' Klage ein.
Der US-Rapper ist in Brooklyn hinter Gittern. Er wurde im September 2024 wegen Zwangsprostitution, Erpressung und Sexhandel verhaftet.
Zusammenfassung
- Der Skandalsumpf von Rapper Sean "Diddy" Combs wurde zuletzt etwas kleiner, wenngleich dies in Relation zum Rest der Vorwürfe nur marginal ist.
- Einige der Klagen seines Ex-Musikproduzenten wurden nämlich abgewiesen.
- In den Klagen gehe es um Korruptionsvorwürfe, emotionale Unterdrückung und Vertragsbrüche, wie "TMZ" und "People" aus Gerichtsdokumenten zitieren.
- Der Prozess am 5. Mai wird dennoch unverändert stattfinden.