Salzburger Festspiele: OGH bestätigte Urteil gegen Viagogo
Viagogo habe in einem zweieinhalb Jahre andauernden Prozess versucht, sich als schlichte Vermittlungsplattform darzustellen und so einer Haftung zu entgehen, hieß es in der Aussendung der Salzburger Festspiele. Der Oberste Gerichtshof habe nun in letzter Instanz bestätigt, dass Viagogo selbst den Kartenverkauf auf seiner Plattform unterstützt und daher auch für rechtsverletzende Inhalte und rechtswidrige Tätigkeiten auf seiner Plattform hafte.
Darüber hinaus habe Viagogo durch unzulässige Verwendung der Marke "Salzburger Festspiele" den falschen Eindruck erweckt, dass der Ticketverkauf auf der Plattform autorisiert sei und so die Userinnen und User der Plattform getäuscht. "Das richtungsweisende Urteil gegen die irreführenden und kundenfeindlichen Geschäftspraktiken von Viagogo ist ein großer Erfolg für den Schutz unserer Festspielgäste und wird weit über die Grenzen Salzburgs und Österreichs hinaus Wirkung zeigen", freute sich Lukas Crepaz, Kaufmännischer Direktor der Salzburger Festspiele.
Der Festspielfonds wurde in dem Verfahren durch Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte vertreten. Viagogo muss auf deren Webseite das Urteil für vier Wochen veröffentlichen. Weiters muss das Urteil in reichweitenstarken Medien in Österreich, Deutschland und der Schweiz auf Kosten von Viagogo veröffentlicht werden.
Erklärtes Ziel der Klage des Salzburger Festspielfonds war es, die überhöhten und unrechtmäßigen Kartenangebote dieses Online-Kartenvermittlers zu unterbinden. Seit Jahren hätten sich Beschwerden von in die Irre geleiteten Festspielkunden gehäuft, die auf den Viagogo-Webseiten Festspielkarten im guten Glauben gekauft haben. Im Nachhinein hatten sich die Kartenpreise laut Festspiele oft als ein Vielfaches des offiziellen Werts herausgestellt.
Nach der Bestätigung der einstweiligen Verfügung wurde die im Jahr 2020 eingebrachte Klage der Festspiele durch das Handelsgericht Wien im Jänner 2022 in der Hauptsache stattgegeben.
Zusammenfassung
- Der Salzburger Festspielfonds hat mit seiner Klage gegen den Online-Kartenvermittler Viagogo wegen unzulässiger Vermittlung von Eintrittskarten auch in letzter Instanz Recht bekommen.
- Der Oberste Gerichtshof hat nun das Urteil des Handelsgerichtes Wien bestätigt.
- Der Festspielfonds wurde in dem Verfahren durch Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte vertreten.
- Viagogo muss auf deren Webseite das Urteil für vier Wochen veröffentlichen.