Rapper Gzuz muss acht Monate in Haft
Kristoffer Jonas Klauß, besser bekannt unter seinem Künstlername Gzuz, muss nach Bestätigung des Urteils für acht Monate und zwei Wochen ins Gefängnis. Das Hamburger Oberlandesgericht hat die Revision des Rappers abgelehnt: "Nach dem Beschluss des 2. Strafsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 13. September 2022 hat die Nachprüfung des landgerichtlichen Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, sodass dessen Revision als unbegründet verworfen wurde."
Bereits im März 2022 wurde das Mitglied der 187 Strassenbande vom Landesgericht Hamburg verurteilt. Zugleich wurde eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 2.300 Euro, also insgesamt 414.000 Euro verhängt.
Acht Monate Haft
Das Gericht sprach Gzuz wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und zweimaliger Verletzung des Waffengesetzes sowie der Körperverletzung schuldig. Als besonders schwerwiegend befand das Gericht den Schlag ins Gesichts einer jungen Frau, die morgens auf der Hamburger Reeperbahn um ein Selfie gebeten hatte. Dafür bekam der Rapper acht Monate Haft. Wann er die Haft antritt, ist noch unklar.
Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei eine Schreckschusspistole, einen Schalldämpfer, 27 Patronen und einen Teleskopschlagstock. Da der Rapper immer wieder straffällig wurde sei eine Bewährungsstrafe nicht infrage gekommen. Bereits im September 2020 wurde er zu eineinhalb Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe in Höhe von 510.000 Euro verurteilt, berichtet die "Zeit".
Zusammenfassung
- Das Gericht in Hamburg hat die Revision von Rapper Gzuz abgelehnt.
- Kristoffer Jonas Klauß, besser bekannt unter seinem Künstlername Gzuz, muss nach Bestätigung des Urteils für acht Monate und zwei Wochen ins Gefängnis.
- Als besonders schwerwiegend befand das Gericht den Schlag ins Gesichts einer jungen Frau, die morgens auf der Hamburger Reeperbahn um ein Selfie gebeten hatte.