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Prinzessin aus Villa mit Caravaggio-Fresko in Rom delogiert

Der Erbstreit um eine Villa in Rom mit einem Caravaggio-Fresko geht in die nächste Runde. Nachdem die Versteigerung der Villa mit einem einzigartigen Caravaggio-Deckengemälde zum fünften Mal innerhalb eines Jahres ergebnislos zu Ende gegangen ist, haben Carabinieri am Donnerstag die 73-jährige, in Texas geborene ehemalige Schauspielerin, Fernsehjournalistin und Immobilienmanagerin, Prinzessin Rita Boncompagni Ludovisi am Donnerstag aus der Villa zwangsdelogiert.

In dem Gebäude befindet sich das einzig bekannte Deckengemälde des Barockkünstlers: "Jupiter, Neptun und Pluto" aus dem Jahr 1597 von Michelangelo Merisi da Caravaggio, so sein vollständiger Name. Der damals junge Künstler fertigte das Werk für einen Vorbesitzer des Anwesens, Kardinal Francesco Maria Del Monte.

Zwangsversteigerung angeordnet

Der 2018 verstorbene Prinz Nicolò Boncompagni Ludovisi vermachte die Villa zur Hälfte den drei Söhnen aus erster Ehe und zur Hälfte seiner dritten und letzten Ehefrau Rita. Die Erben fanden keine Einigung, der Streit ging in Rom vor Gericht. Die Zwangsversteigerung wurde 2021 angeordnet, doch fünf Versuche, die Villa zu verkaufen, scheiterten bisher. Der letzte Kaufpreis wurde auf 140 Millionen Euro angesetzt.

Führungen durch die Villa

Ein Gericht in Rom ordnete zuletzt auf Druck von Boncompagnis Söhnen die Räumung der Villa an, in der die Prinzessin seit 2009 lebt. Die Begründung: Die Frau halte das Anwesen nicht angemessen instand. Außerdem verdiene sie auf illegale Weise Geld mit Führungen in der Villa, behaupten die Söhne.

Die Prinzessin hat den italienischen Kulturminister Giuliano Sangennaro um Hilfe gebeten. Zudem wollen ihre Anwälte Widerspruch gegen den Räumungsbeschluss einlegen. Die Hoffnungen liegen für sie nun auf dem italienischen Staat: Kulturstaatssekretärin Lucia Borgonzoni richtete einen Appell an die Regierung von Giorgia Meloni, das Anwesen zu erwerben. "Angesichts der Einmaligkeit dieses Gebäudes muss der Staat einen Weg finden, um es zu schützen. Der Kaufpreis ist immer noch sehr hoch, aber ich hoffe, dass man eine Lösung finden kann", sagte die Staatssekretärin.

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  • Die Begründung: Die Frau halte das Anwesen nicht angemessen instand.